BGH VERSCHIEBT ENTSCHEIDUNG ZU BETROGENEN IMMOBILIENKÄUFERN
: Öffentlichkeit hilft mehr als Gerichte

Die Anleger, die sich in den 90er-Jahren überteuerte Wohnungen und unbezahlbare Kreditverträge aufschwatzen ließen, sind gestern erneut enttäuscht worden. Der Bundesgerichtshof hat kein Urteil verkündet, sondern den Fall ans Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Dennoch gibt es für die Käufer dieser Schrottimmobilien auch eine gute Nachricht. Denn der 11. Senat des BGH, für den die Bezeichnung „Bankensenat“ bisher nicht nur wegen der thematischen Zuständigkeit passte, sondern auch wegen seiner inhaltlichen Ausrichtung, hat erstmals erklärt, dass er die Position der Kläger in diesem Fall grundsätzlich teilt. Auch er sieht nun klare Anzeichen, dass die Bausparkasse Badenia, die 8.000 solcher Wohnungen finanziert hat, eng mit den betrügerischen Wohnungsverkäufern zusammengearbeitet hat und darum für den Betrug verantwortlich ist. Lediglich wegen eines Verfahrensfehlers wurde die Klage jetzt zurückgewiesen. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie vermutlich erst in mehreren Jahren endgültig wissen, ob sie sich von den Schulden befreien können, die viele in den völligen finanziellen Ruin getrieben haben.

Eine schnellere Reaktion bringt möglicherweise die mediale Aufmerksamkeit, die der Prozess derzeit findet. Denn auch wenn die Sympathie mit geprellten Geldanlegern sich sonst in Grenzen hält: In diesem Fall sprechen die bekannt gewordenen Fakten so klar gegen die Badenia, dass sich die Öffentlichkeit schneller ein Urteil bildet als die Gerichte. Die Sorge, dauerhaft als „Betrüger-Bausparkasse“ zu gelten, hat nun beim Badenia-Vorstand zu einer neuen Strategie geführt: Nachdem das Unternehmen sämtliche Ansprüche in der Vergangenheit brüsk zurückgewiesen hatte und sich auch durch den Selbstmord mehrerer Kunden nicht umstimmen ließ, hat die Badenia nun begonnen, Vergleiche abzuschließen. Auch wenn es dabei meist nur um Zahlungserleichterungen geht, ist das für die Kunden besser als nichts. Und auch zur Aufklärung künftiger Anleger tragen die Prozesse bei. Wer sichere Gewinne ohne Risiko verspricht, ist meist ein Betrüger. MALTE KREUTZFELDT