Unerlaubte Fanfotos

Der Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass die Polizei Videoaufnahmen von der WM-Fanmeile nutzen konnte

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat die Videoaufnahmen auf der WM-Fanmeile im vergangenen Jahr kritisiert. Sie sei gesetzeswidrig gewesen, sagte Alexander Dix gestern bei der Vorstellung seines Jahresberichts 2006. Darin weist Dix auf zahlreiche weitere datenschutzrechtliche Probleme hin, etwa bei der Identifizierung von Schwarzfahrern durch die BVG.

Im vergangenen Sommer verfolgten bis zu 750.000 Menschen am Brandenburger Tor die Spiele der Fußball-WM. Als Eigentümer des Geländes war die Senatskanzlei verantwortlich für die eingesetzten Videokameras. Problematisch dabei ist laut Dix, dass die Senatskanzlei der Polizei den Zugriff auf die Bilder gestattete. Das Berliner Datenschutzgesetz, Handlungsgrundlage für die Senatskanzlei, weicht in Fragen der Zulässigkeit bei Videoüberwachungen vom Polizeirecht ab. Laut Letzterem hätte auf der Meile gar nicht gefilmt werden dürfen. Die Polizei hat sich so bei den Fanmeilendaten damit quasi über die Hintertür Zugang zu den Bildern verschafft. „Wir haben den Sinn der Überwachung schon gesehen“, sagte Anja-Maria Gardain, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten. Trotzdem sei es kein rechtmäßiger Vorgang gewesen.

Dix kritisiert zudem die BVG. Dabei geht es um Schwarzfahrer, deren Identität bei der Kontrolle nicht festgestellt werden kann. Da die BVG keinen generellen Zugriff auf das Melderegister hat, wurde es ihr ermöglicht, nach Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des Schwarzfahrers, die entsprechenden Daten einzusehen. Bei Stichproben im vergangenen Jahr fehlten aber viele dieser Einwilligungserklärungen, so Dix. Zudem sei es vorgekommen, dass mehr Daten als nötig eingesehen wurden, zum Beispiel Krankenversicherungsnummern. Dix forderte die BVG auf, die Kriterien für die Datenerfassung einzuhalten.

Laut Dix hat die Sensibilität der Bürger gegenüber Datenschutzverstößen zugenommen. Im Vergleich zu 2003 habe es bei den Beschwerden einen Zuwachs von 50 Prozent gegeben. Ein Beispiel für die steigende Sensibilität: Der „Ratgeber zu Hartz IV“, in dem Fragen zum Datenschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld II behandelt werden, erfreut sich einer hohen Nachfrage.

KATHRIN SCHRECK

Der gesamte Bericht ist unter www. datenschutz-berlin.de nachzulesen