Alexandra R. vor Gericht: Brennender Opel

Vor dem Amtsgericht Berlin beginnt das Verfahren gegen eine mutmaßliche Autozünderin. Die Beweislage ist äußerst dünn, sagt die Verteidigung. Die Angeklagte sitzt seit Monaten in Haft.

Alexandra R. soll versucht haben, Opel anzuzünden. Bild: dpa

Kameraleute bedrängen die Angeklagte. Alexandra R. wird von ihren zwei Rechtanwältinnen verdeckt. Erst als die Scheinwerfer ausgeschaltet sind, taucht die 21-Jährige wieder auf. Die junge Frau wirkt blass, sie trägt eine hellblaue Trainingsjacke, die Haare sind zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden. Ihre Augen hinter der randlosen Brille gucken ernst. Der Lage entsprechend: Alexandra R. sitzt seit über vier Monaten in Untersuchungshaft. Sie soll versucht haben, einen Opel anzuzünden. Seit Dienstag wird ihr wegen versuchter Brandstiftung vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht. Es ist eines der ersten Verfahren dieser Art.

Alexandra R. wurde in der Nacht vom 17. zum 18. Mai in Friedrichshain festgenommen. "Endlich! Erste Feuer-Chaotin geschnappt", jubelte Springers Bild damals. Die Stimmung, die zu dem Zeitpunkt in Berlin herrschte, beschreiben ihre Anwältinnen am Dienstag vor Gericht so: Nach mehr als 200 Brandstiftungen auf Pkws allein 2007 und 2008 habe auf der Polizei ein immenser Erfolgsdruck gelastet. R. sei öffentlich vorverurteilt worden, so Verteidigerin Martina Arndt. "Die Beweislage ist äußerst dünn", ergänzt Verteidigerin Undine Weyers in einer Prozesspause. "Unsere Mandantin sitzt auf der Anklagebank, weil die Polizei einen Täter präsentieren musste."

Die Angeklagte selbst schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen. Die an ihrer Festnahme beteiligte Polizistin L. beschreibt als Zeugin, wie es dazu kam. L. war zusammen mit ihrem Kollegen Sch. in einem Streifenwagen in der Liebigstraße unterwegs. Der Kollege, nicht sie, habe eine dunkelgekleidete jugendliche Person Richtung Frankfurter Tor gehen gesehen, so die Zeugin. Dunkel gekleidete Personen seien aufgrund der vielen Brandstiftungen per se verdächtig. "Wir waren sensibilisiert", so L.

Man habe kehrtgemacht, um der Person zu folgen. Da hätten sie und ihr Kollege an einem der geparkten Autos einen Feuerschein gesehen. Auf einem Reifen des Opel hätten drei Grillanzünder gebrannt. Der Kollege Sch. habe die Brandsätze mit dem Schlagstock heruntergeschoben, berichtet die Beamtin L. Sie selbst sei zu Fuß in Richtung Treppe am Frankfurter Tor gerannt. Von dem Moment an, wo sie aus dem Wagen gestiegen sei, habe sie die Straße immer im Blick gehabt, aber keine Person gesehen.

Oben auf der Treppe angekommen, habe sie auf dem davorliegenden Platz "mittig" eine Person laufen gesehen. Auf dem Platz seien noch zwei, drei weitere Menschen gewesen. Ihr Kollege sei mit dem Wagen nachgekommen und habe auf eine Person gezeigt, die er an der Statur erkannt haben will. In einem Spätkauf wird Alexandra R. kurz darauf festgenommen - in der Hand einen 5-Euro-Schein.

Die Beamtin berichtet, dass R. zwei Feuerzeuge und einen Sprühkopf einer Sprayflasche bei sich gehabt habe. Am Tatort seien in der Nähe des Opel zwei Sprayflaschen gefunden worden. Die Frage, ob der bei R. gefundene Sprühkopf zu den Sprayflaschen gehört, ist nach Angaben der Rechtsanwältinnen einem Gutachten zufolge negativ beschieden worden.

Alexandra R. war nach ihrer Festnahme zunächst wieder freigekommen, wurde zwei Tage später aber erneut inhaftiert. Dass bei der Durchsuchung ihrer Wohnung eine geschlossene Packung mit Grillanzündern gefunden wurde, sei nicht der ausschlagende Grund dafür gewesen, ist sich Anwältin Weyers sicher. Die neuerliche Festnahme sei vielmehr nach einer weiteren Vernehmung der Beamten L. und Sch. erfolgt. Der Auftritt des Beamten Sch. vor Gericht, geplant für den 13. Oktober, dürfte spannend werden, glaubt Anwältin Weyers.

Wäre es nach dem zuständigen Amtsrichter gegangen, wäre die Angeklagte seit Sommer gegen Kaution frei. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch dagegen mit Erfolg Beschwerde eingelegt. Die Begründung des Kammergerichts: Wegen des Vorwurfs sei mit einer erheblichen Freiheitsstrafe zu rechnen, zumal in das Strafmaß auch generalpräventive Erwägungen einfließen könnten.

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