Urteil zu Volksentscheiden in Berlin: Das Volk darf Geld begehren

Auch über sehr teure Forderungen wie bessere Kita-Betreuung dürfen die BerlinerInnen per Volksbegehren entscheiden, urteilt das Landesverfassungsgericht.

Das Volk darf nicht mehr nur mit Kleingeld klimpern Bild: AP

Die Bürger können jetzt direkten Einfluss darauf nehmen, wie ihr Steuergeld verwendet wird: Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag mit zwei Urteilen den Weg für mehr direkte Demokratie freigemacht. Eine Obergrenze, wie teuer die Forderungen eines Volksentscheides sein dürfen, gibt es nicht, so das Gericht. Außerdem legt es fest, dass der Senat nur sehr begrenzt vorab prüfen darf, ob ein Volksentscheid zulässig ist.

58.200 Bürger hatten im Jahr 2008 für eine bessere Betreuung in den Kitas unterschrieben. Doch der Senat lehnte das Volksbegehren ab: Nach seiner Berechnung würde eine bessere Kita-Betreuung 166 Millionen Euro pro Jahr kosten, das entspricht etwa 0,8 Prozent des Gesamthaushaltes. Dies sei zu viel - wenn die Bürger über eine so teure Forderung selbst entscheiden, würden sie das Budgetrecht des Parlaments verletzen.

Bei den beiden angestrebten Volksbegehren geht es zum einen um mehr Geld, zum anderen um Transparenz. Der Landeseltern-Ausschuss Kita (Leak) will per Volksbegehren eine bessere Betreuung von Kindern durch kleinere Gruppen und bessere Bedingungen für ErzieherInnen durchsetzen (www.volksbegehren-kita.de). Das kostet laut Senat mindestens 166 Millionen Euro pro Jahr.

Die Initiative Berliner Wassertisch hingegen will durchsetzen, dass der Senat Verträge über die Teilprivatisierung der bis dahin landeseigenen Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Jahr 1999 offenlegt (www.berliner-wassertisch.net). Hier lehnte der Senat bislang mit dem Argument ab, die Vertragspartner hätten Anspruch auf Geheimhaltung. "Schluss mit den Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück", ist das Volksbegehren überschrieben und deutet damit an, das die Offenlegung nur ein erster Schritt Richtung Rückkauf der BWB wäre. Statt günstigerer Preise und mehr Effizienz hat sich nach Ansicht der Initiative vieles verschlechtert: höhere Wasserpreise, Arbeitsplatzabbau, zurückgefahrene Ausgaben für Instandsetzung. "Wir müssen uns um unser Wassernetz ernsthaft Sorgen machen", schreiben die Initiatoren auf ihrer Homepage. Ein führender Kopf ist die Grünen-Landesparlamentarierin Heidi Kosche.

STEFAN ALBERTI

Das Gericht bescheinigte dem Senat nun, mit dieser Entscheidung gegen die Landesverfassung verstoßen zu haben. Die Richter bezogen sich dabei auf eine Änderung der Verfassung im Jahr 2006, die alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus gemeinsam angestoßen hatten und für mehr direkte Demokratie sorgen sollten.

Diese Änderung legten die Richter nun sehr weit aus. Laut dem Urteil gibt es überhaupt keine finanzielle Grenze für Volksentscheide, nur aus den in der Verfassung genannten Gründen dürfe ein Volksentscheid abgelehnt werden. Tabu bleiben also nur die Höhe der Gehälter für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Verwaltungsgebühren, Tarife von öffentlichen Unternehmen wie der BVG und Personalentscheidungen. Und noch eine Einschränkung gibt es: Ein vom Volk beschlossenes Gesetz, das Geld kostet, darf nicht sofort in Kraft treten, sondern erst zu Beginn des folgenden Jahres.

Michael Efler vom Verein "Mehr Demokratie" begrüßte das Urteil. Das Gericht "signalisiert, dass es den Bürgern durchaus zutraut, mit den eigenen Steuergeldern verantwortungsvoll umzugehen". Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann sah eine "direktdemokratische Ohrfeige für den Senat". Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte, der Senat habe "verloren, so einfach ist das". Das Gericht habe "ein bisschen Verfassungsgeschichte geschrieben". Dabei müsse klar sein: "Man kann durch Volksgesetzgebung nicht das Geld vermehren." Was man bei den Kitas zusätzlich ausgebe, müsse man anderswo streichen.

In einem zweiten Urteil ging es um ein Volksbegehren, das die Veröffentlichung der Verträge zur Privatisierung der Wasserbetriebe fordert. Der Senat hatte das Volksbegehren abgelehnt: Die Offenlegung der Verträge verstoße gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten Käufer der Wasserbetriebe und damit gegen das Grundgesetz. Das Gericht urteilte, dass der Senat dies vorab nicht prüfen darf. Erst nachdem die Berliner abgestimmt hätten, dürfe geprüft werden, ob ein Volksentscheid gegen das Grundgesetz oder die Landesverfassung verstoße.

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