Kommentar Volksbegehren: Eine neue Stufe der Demokratie

Der Senat soll einerseits Geld für bessere Kitas rausrücken und andererseits die Verträge zum Teilverkauf der Wasserbetriebe offenlegen.

Jetzt geht es los mit echter Bürgerbeteiligung, mit regelmäßigen Volksentscheiden und mit einer damit verbundenen Repolitisierung der öffentlichen Debatten. Das Verfassungsgericht hat den Weg dafür freigemacht, weil die Bürger jetzt auch über Dinge abstimmen dürfen, die viel Geld kosten. Das macht das Instrument attraktiver - ein guter Tag für die Demokratie in Berlin.

Völlig unpraktisch ist dagegen das zweite Urteil. Darin geht es um einen Volksentscheid, den der Senat abgelehnt hatte, weil er seiner Ansicht nach gegen das Grundgesetz verstößt. Doch das Gericht sah seine Hände gebunden, darüber schon jetzt zu entscheiden: Die Kontrolle eines Volksentscheids sei erst möglich, nachdem er vom Volk beschlossen worden ist.

Stellen wir uns das einmal vor: Eine Initiative sammelt in zwei Stufen knapp hunderttausend Unterschriften, macht mit Plakaten und Werbespots Wahlkampf, die Bürger stimmen zu, und am Ende kommt das Verfassungsgericht und sagt: Nichts da, dieses Gesetz verstößt gegen höheres Recht. So ein Vorgehen würde das Instrument des Volksentscheids stark beschädigen.

Oder noch schlimmer: Die Richter stellen fest, dass das vom Volk beschlossene Gesetz unsauber formuliert ist. Für ein paar kleine Änderungen, die das Vorhaben hätte retten können, ist es dann aber zu spät - das Verfahren müsste neu beginnen. Da wäre es doch besser, wenn das Gericht das gleich nach der ersten Stufe prüfen dürfte und man sich den weiteren unnützen Aufwand erspart. Das Abgeordnetenhaus sollte das Verfahren entsprechend ändern, um es so bürgerfreundlicher zu machen.

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