Berliner Wasser: Geheime Informationen sollen fließen

Die hohen Wasserpreise mobilisieren die Berliner. Fast 40.000 Unterschriften sammelt eine Bürgerinitiative für ein Volksbegehren. Dies soll das Parlament zwingen, die Privatisierungsverträge der Wasserbetriebe offenzulegen.

Man kann das Berliner Wasser trinken, aber kann man es auch bezahlen Bild: AP

Am Ende waren es fast zu viele Unterschriften. Nur fünf Vertreter der Bürgerinitiative "Berliner Wassertisch" durften am Freitag zum Landeswahlleiter, weshalb jeder von ihnen mehrere Papierstapel tragen musste. 39.659 Unterschriften überbrachten die stolzen Initiatoren. Geht alles glatt, können die Frauen und Männer vom "Wassertisch" einen von ihnen selbst kaum für möglich gehaltenen Erfolg feiern: Ihre Forderung nach Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe (BWB) erhält den Rang eines Volksbegehrens.

Die Initiatoren beklagen die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Wasserpreise. Dafür verantwortlich machen sie die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Jahr 1999. Die damalige CDU-SPD-Koalition verkaufte 49,9 Prozent der BWB an die Energiekonzerne Vivendi - heute Veolia - und RWE. Diese sind seither Mitgesellschafter. Die "Wassertisch"-Leute halten die Bedingungen des weitgehend geheimen Kaufvertrags für falsch. Einer der Knackpunkte aus Sicht der Unterschriftensammler: RWE und Veolia hätten die alleinige Geschäftsführungskompetenz. Das Land verzichte zugunsten der privaten Konzerne auf einen Großteil seines Gewinns. Knackpunkt sei eine Klausel, welche die Konzerne außerhalb des Rechtsstaates stelle: Würde etwa per Gesetz eine Anhebung der Wasserpreise verboten, dürfte dieses Gesetz nicht zum Nachteil der Konzerne angewendet werden. "Die Konzerne erhalten so eine privilegierte Rolle. Sie werden von jeglichen juristischen und gesetzlichen Auflagen freigestellt", urteilt Mitinitiator Thomas Rudek.

Die Finanzverwaltung hält dagegen. Auf der Internetseite heißt es: "Weder die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe noch die gesetzlichen Regelungen zur Preiskalkulation enthalten garantierte Dividenden für die privaten Investoren oder das Land Berlin." Bis zur Offenlegung des Vertrags ist es ein langer Weg. Wenn die Bezirksämter die Gültigkeit von mindestens 20.000 Stimmen bestätigen, muss sich das Abgeordnetenhaus mit der Forderung befassen. Lehnt das Parlament das Ansinnen wie zu erwarten ab, kommt es zum Volksbegehren. Binnen vier Monaten müssen sich dann mindestens 70.000 Berliner auf dem Amt eintragen, um für das Begehren zu stimmen. "Nach diesem großen Erfolg", sagt die Mitinitiatorin und Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche, "werden wir das bestimmt schaffen."

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