Klimaschutz: Gericht erlaubt Verbot von Heizpilzen

Gute Nachricht für Hitzegeplagte: Klimaschutz geht über Wirtschaftsinteressen

Ausmachen erlaubt: Heizpilze Bild: AP

Bei gefühlten 30 Grad schwitzte ganz Berlin am Donnerstag nicht nur unter den Achseln. Die Richter am Verwaltungsgericht jedoch behielten einen kühlen Kopf und befreiten die Stadt von einem ganz anderen Hitzeübel - den Heizpilzen. Deren Aufstellung auf öffentlichen Straßenland muss keineswegs erlaubt werden, befand das Gericht. Denn globaler Klimaschutz gehe über ein lokales Wärmebedürfnis vor Kneipen.

Geklagt hatte ein Kneipenbesitzer aus Pankow. Das dortige Bezirksamt hatte ihm die Erlaubnis zum Aufstellen der Heizpilze versagt. Das Gericht jedoch urteilte, die Nutzung offenen Feuers zum Heizen im Freien oder allein zu Erregung von Aufmerksamkeit stelle eine besonders ineffiziente Verwendung fossiler Brennstoffe dar. Der Nutzen für den globalen Klimaschutz sei bei einem Verbot wichtiger als der sonst höhere Umsatz für den Gastwirt. Notfalls könnten Wirte ihren Gästen Decken als Schutz gegen die Kälte anbieten.

Der Besitzer des Lokals hatte argumentiert, dass Heizpilze und Partyfackeln vor seiner Gaststätte zu einer 50-prozentigen Umsatzsteigerung führen würden. Damit würden nicht nur seinen Einnahmen, sondern auch die Attraktivität der Stadt Berlin für Touristen erhöht. Außerdem hätte ein allgemeines Verbot in ganz Berlin keinen messbaren Einfluss auf den Klimaschutz.

Das Gericht wies aber auf die Bedeutung lokalen Handelns zugunsten globaler Ziele hin. Gäbe man dem Kläger Recht, dass Heizpilze keinen spürbaren Effekt auf das Weltklima hätten, ließen sich sämtliche Bemühungen um die Reduzierung der Treibhausgase in Frage stellen. Deshalb überwiege selbst ein geringfügiger Effekt für den Klimaschutz einen erheblichen Umsatzverlust für den Gastwirt.

Um die Heizpilze streiten sich seit längerem Wirte mit Bezirksämtern und dem Senat. Trotz Verbote in manchen Bezirken wurde im vergangenen Winter vor vielen Kneipen weiter geheizt. Die Debatte wird mit dem Urteil kaum zu Ende gehen. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen. Dann kann die Frage, ob Gründe des Klimaschutzes öffentliche Interessen überwiegen können, entschieden werden. Bis dahin wird es immerhin wieder etwas kühler werden. Schon weil ein paar Heizpilze weniger in der Gegend rumbollern. (dpa, taz)

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