Kommentar zu Schwimmverbot: Links schwimmen verboten!

Um "extremistische" politische Äußerung zu verbieten, muss man auch in der Lage sein, solche zu erkennen. Der Strandbadpächter, der ein Schwimmverbot ausgesprochen hat, ist das offensichtlich nicht.

Pächter Dirk Michehl hat sich keinen Gefallen getan, als er einen jungen Mann aus seinem Strandbad Tegel warf, weil der ein Anti-Nazi-Shirt trug mit der Aufschrift: "Scheint die Sonne auch für Nazis? Wenns nach mir geht, tut sies nicht." Michehl sagt, er wolle "extremistische" Äußerungen unterbinden und so schlechter Presse zuvorkommen. Die hat er jetzt. Und zwar zu Recht.

Zum einen gehört schon eine gehörige Portion Ahnungslosigkeit dazu, einen solchen Spruch extremistisch zu nennen. Man braucht wohl nicht Die Ärzte zu kennen, um die Ironie dieser Zeilen zu erkennen. Und selbst wenn: Das beweist umso mehr, dass Michehls Hausregel, jede mutmaßlich "extremistische" politische Äußerung zu verbieten, falsch ist - denn er ist offensichtlich nicht in der Lage festzustellen, was "extremistisch" ist.

Zudem stellt sich der Pächter mit seiner Regel über die Meinungsfreiheit - und das ist inakzeptabel. Das Strandbad ist, selbst wenn es privat betrieben ist, ein zumindest halböffentlicher Raum, in dem jede politische Äußerung erlaubt sein muss, solange sie nicht verfassungsfeindlich ist.

Abgesehen davon ist die Idee, "extremistische" Politik aus einem Strandbad auszuschließen, absurd. Wo fängt dieses Verbot an? Sind Menschen mit bunten Haaren oder Glatzen im Strandbad Tegel auch unerwünscht? Das sind schließlich ganz eindeutig und zweifelsohne Extremisten. Zwei Dinge gehören auf jeden Fall verboten: das Schwimmen ganz links außen am Beckenrand - und das Heben des rechten Arms beim Kopfsprung.

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