polizeigewalt: Schläger unerkannt

Auch nach einem gescheiterten Ermittlungsverfahren will die Polizei ihre Hundertschaften nicht kennzeichnen.

Vom Ausgang der Ermittlungen hing einiges ab: Am 1. Mai war die Begleiterin einer Journalistin von einem unbekannten Polizisten in Kreuzberg zusammengeschlagen worden. Damit war Polizeipräsident Dieter Glietsch herausgefordert. 2005 hatte er gesagt, wenn es einen Fall gebe, in dem Beamte wegen mangelnder Identifizierbarkeit nicht verfolgt werden könnten, werde er sich für die Kennzeichnung von Beamten auch in geschlossenen Einsätzen starkmachen.

Am Montag bestätigte Glietsch: Das Ermittlungsverfahren vom 1. Mai wegen Körperverletzung im Amt gegen unbekannt ist von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Der Täter habe nicht ermittelt werden können. Die Geschädigte habe lediglich aussagen können, dass der Täter ein Mann gewesen sei. Eigentlich könnte man meinen, der Präzedenzfall sei damit gekommen. Doch Fehlanzeige: Das sei nicht der Fall, auf den er warte, sagte Glietsch. Der Hintergrund: Im Sommer 2005 wurde auch für Polizeibeamte der geschlossenen Einheiten ein Erkennungszeichen eingeführt. Die aus acht Beamten bestehende Besatzung eines Mannschaftswagens hat ein eigenes Merkmal. Nicht der einzelne Beamte, nur die Kleingruppe ist somit individualisierbar. Laut Glietsch hat aber weder die Geschädigte noch ein Zeuge ein solches Gruppenkennzeichen erkannt. Ein individuelles Kennzeichen hätte an dieser Sachlage also auch nichts verändert, vermutet der Polizeipräsident.

Vom Tisch ist das Thema damit allerdings nicht. Anfang 2008 wird Glietsch im Innenausschuss einen Bericht über den Stand der Kennzeichnung von Polizeibeamten vorlegen. Deshalb lässt er derzeit alle Ermittlungsverfahren überprüfen, die seit Sommer 2005 - also seit der Einführung der Gruppenkennzeichnung - gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt anhängig waren. Es handelt sich um 183 Verfahren.

"Ich habe bisher nicht den Fall gefunden, auf den ich warte", so Glietsch. Die Auswertung sei aber noch nicht beendet. Erst wenn ein unabhängiger Rechtswissenschaftler eine gesonderte Prüfung vorgenommen hat, will Glietsch den Bericht vorstellen.

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