Kommentar zu Volksbegehren: Sieg der direkten Demokratie

Der Senat hat den Kita-Volksbegehrern nachgegeben, weil er befürchten musste, einen Volksentscheid zu verlieren. Dafür sind die Forderungen nach besserer Kita-Erziehung einfach zu populär

Diesmal war die Forderung des Volksbegehrens einfach zu populär. Bei den Volksentscheiden für den Flughafen Tempelhof und für eine Stärkung des Religionsunterrichts geriet der Senat zwar leicht in Bedrängnis, hatte am Ende aber Erfolg. Im Fall des Kita-Volksbegehrens aber musste der Senat nicht nur befürchten, dass dessen Initiatoren genug Berliner an die Wahlurne mobilisieren. Auch ein richtig engagierter Wahlkampf von Rot-Rot dagegen war von Anfang an unvorstellbar. Wie viele ihrer Mitglieder hätten SPD und Linke wohl dafür gewinnen können, an Wahlkampfständen Flyer gegen eine bessere Kita-Betreuung zu verteilen?

Und so hat der Senat nun doch in weiten Teilen den Forderungen der Initiative zugestimmt, obwohl er sie bisher immer als zu teuer abgelehnt hat. Der jetzt vereinbarte Deal hat dabei Vorteile für beide Seiten: Die Initiative kann sich die Arbeit sparen, gut 170.000 Unterschriften für die zweite Stufe zu sammeln und anschließend einen Wahlkampf zu führen. Außerdem werden die Forderungen schneller umgesetzt. Im Gegenzug hat der Senat ein paar Abstriche an den ursprünglichen Forderungen verhandelt. Die Einigung wird also billiger für den Haushalt, als wenn die Initiative ihren Gesetzentwurf per Volksentscheid durchgesetzt hätte.

In der noch jungen Geschichte der direkten Demokratie in Berlin ist so ein Kompromiss noch nicht vorgekommen. Er zeigt: Die zwei Stufen des Verfahrens sind nicht immer nötig. Bürgerinitiativen mit populären Forderungen und einer starken Mobilisierung sind zu einem Machtfaktor geworden, den der Senat ernst nehmen muss.

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