Berliner Einzelhandel: Sonntags bleibt der Laden zu

Offen oder nicht - das ist nicht die einzige Frage bei einer Diskussion im Berliner Abgeordnetenhaus über Sonntage. Unklar ist, wann, wie oft und wo Läden künftig am siebten Tage öffnen dürfen.

Ab und zu auf oder zu Bild: ap

Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil für Klarheit sorgen - doch noch gehen die Meinungen, wie verkaufsoffene Sonntage künftig geregelt werden sollen, kräftig auseinander. Einziges Ergebnis einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag: Senat und Interessenvertreter wollen sich demnächst zusammensetzen und über eine überarbeitete Fassung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes beraten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte für verfassungswidrig erklärt, dass von zehn verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr vier im Advent liegen. Der Einzelhandelsverband will die zehn Sonntage nun anders verteilen. Der liberale Kern des Ladenöffnungsgesetzes müsse aber erhalten werden, sagte Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen. Die IHK denkt daran, Geschäften an den ersten zwei Adventssonntagen offene Türen zu erlauben.

Kirchenvertreter und Gewerkschaften hegen da Bedenken: Für jede Öffnung müsse es eine besondere Begründung geben, sagte der Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche, Ulrich Seelemann. "Daher kann man die Sonntage nicht generell vorher festlegen." Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hält es für zu wenig, sich nun auf eine bestimmte Zahl offener Sonntage zu einigen; man müsse über die Ladengesetze grundsätzlich nachdenken, sagte Ver.di-Geschäftsführer Roland Tremper.

Tremper wies auf weiterreichende Aspekte von Sonntagsöffnungen hin: Profitieren würden nur Einkaufszentren in guten Lagen. Verlierer seien kleinere Einzelhändler - und das Umland. Statistiken zeigten, dass seit der Liberalisierung in Berlin Umsatz aus Brandenburg abgezogen worden sei. "Wir bestreiten nicht, dass es zu einer Zunahme von Arbeitsplätzen gekommen ist", fügte Tremper hinzu. "Es handelt sich aber zunehmend um prekäre Beschäftigung."

Insofern begrüßt Ver.di, dass die Gesetze nun auch im Hauptbahnhof beachtet werden müssen. Seit kurzem kontrollieren dort Behörden, ob tatsächlich nur Reisebedarfsläden geöffnet haben. Jahrelang war zuvor geduldet worden, dass Geschäfte beliebig geöffnet hatten. Auch Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) steht hinter den Kontrollen. Der Wirtschaftsausschuss vertagte Anträge von FDP und CDU, eine bisher nur für den Flughafen Tegel geltende Ausnahmeregelung auf Fernbahnhöfe beziehungsweise den Hauptbahnhof auszudehnen. In Tegel dürfen auch Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs verkauft werden. Eine Diskussion darüber lohnt im Übrigen nicht mehr - Tegel soll Ende 2011 dichtgemacht werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.