Volksentscheid zum Flughafen: Tempelhoffans geben nicht auf

Die Icat klagt gegen das Ergebnis des Volksentscheids zum Flughafen Tempelhof - weil die Wähler unzulässig beeinflusst worden seien. Experten glauben jedoch nicht an Wiederholung der Wahl.

Zeitgemäßer Verkehr vor hochmodernem Flughafen: Der Haupteingang im Jahr 1928 Bild: ap

Der Volksentscheid gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ist gescheitert, doch der Streit über den Flughafen geht weiter. Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (Icat) will nun juristisch gegen die für Oktober angesetzte Schließung des Flughafens vorgehen. Sie verkündete am Montag, sie habe beim Berliner Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen das Ergebnis des Volksentscheids eingereicht. Ziel sei, den Volksentscheid zu wiederholen.

Beim ersten landesweiten Volksentscheid Ende April hatten die Fans des innerstädtischen Flughafens nicht genügend BerlinerInnen für den Erhalt von Tempelhof gewinnen können. Zur Begründung ihrer Klage erklärten nun der Icat-Vorsitzende Andreas Peter und der Anwalt der Gemeinschaft, Claus-Peter Martens, die Wähler seien unzulässig beeinflusst worden. So habe der Senat von vornherein erklärt, dass er den Volksentscheid nicht berücksichtigen werde. Darüber hinaus habe Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) öffentlich behauptet, dass der Erhalt des Flughafens den "Baustopp" des Großflughafens Schönefeld zur Folge hätte. Außerdem habe es Formfehler seitens der Verwaltung gegeben: Es seien zu wenige Wahllokale geöffnet gewesen und die Icat habe wegen des frühen Abstimmungstermins nicht ausreichend für ihre Sache werben können. "Wir glauben, dass aus diesen Gründen viele Wahlberechtigte gar nicht erst zur Wahl gegangen sind", sagte Martens. "Und was Herr Wowereit behauptet hat, ist objektiv falsch."

Beim Volksentscheid hatte zwar die Mehrheit der Teilnehmer, nämlich 60,2 Prozent, für die Offenhaltung von Tempelhof gestimmt, allerdings war die Wahlbeteiligung zu gering: Nur 21,7 Prozent der stimmberechtigten Berliner stimmten mit Ja. Das erforderliche Quorum aber lag bei 25 Prozent.

Dass die Icat mit ihrer Klage vor dem Landesverfassungsgericht Erfolg hat, bezweifelt Michael Efler, Mitglied im Landesvorstand des Vereins Mehr Demokratie. "Um einen Volksentscheid zu wiederholen, hätte sich der Senat weitaus schwerwiegendere Fehler erlauben müssen", prophezeit er. "Die Icat wusste von Anfang an, dass der Flughafen Tempelhof definitiv geschlossen wird. Da reichen bloße Anschuldigen an den Bürgermeister für eine Klage nicht aus." Die Gemeinschaft, so Efler, solle aufhören, "den schlechten Verlierer" zu spielen. "Die Verfassungsbeschwerde ist sowohl juristisch als auch politisch völlig aussichtslos."

Dabei sei es gar nicht im Interesse der Icat, wie "schlechte Verlierer" dazustehen, betonte der Vorsitzender Peter. "Wir wollen lediglich Rechtsfragen klären und auch im Hinblick auf zukünftige Volksentscheide in Berlin Klarheit schaffen."

Doch auch Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters, beurteilt die Vorgehensweise der Icat kritisch. Der Vorwurf, dass der Senat einen zu frühen Wahltermin festgesetzt habe, sei nicht gerechtfertigt. "Im Abstimmungsgesetz haben wir klargestellt, wann die Wahl stattfinden soll", erklärt Baasen. "Alle Fristen und Termine sind vorschriftsgemäß eingehalten worden."

Trotzdem hofft Icat-Vorsitzender Peter, dass die Klage Erfolg haben wird. Natürlich, so räumt er ein, könne es im Falle einer Wahlwiederholung schwierig werden, die Bevölkerung noch einmal zum Gang zur Urne zu motivieren. "Aber ich glaube, wir haben dennoch eine Chance", bekräftigte er.

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