CDU stinkt Modemessen-Vertrag: Tempelhofstreit bleibt in Mode

Die CDU will per Verfassungsklage Einblick in den "Bread & Butter"-Mietvertrag erzwingen.Das sei ihr gutes Recht.

Die einen erfreuen sich gerade am Anblick der Models bei der Modemesse "Bread & Butter" im Flughafen Tempelhof. Die anderen würden gern einen Blick auf den Mietvertrag werfen. Doch weil der Senat das verweigert, kündigten zwei führende CDU-Abgeordnete am Mittwoch an, vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Laut Berliner Verfassung steht Abgeordneten Akteneinsicht zu. "Hier wird ein parlamentarisches Kontrollrecht ausgehöhlt", bemängelt die CDU. Senatssprecher Richard Meng zeigt sich unbeeindruckt: "Sollen sie klagen, das ist ihr gutes Recht - wir werden gewinnen."

Die Vereinbarung mit der Modemesse gilt weithin als Alleingang des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD). Bis auf einige Eckpunkte sind die Bedingungen unklar. Offen ist vor allem der Mietpreis. Die parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Florian Graf und Uwe Goetze, hatten um Akteneinsicht gebten. Doch Mitte April bekamen sie eine Absage von der Finanzverwaltung. Begründung: "Private und öffentliche Interessen an der Geheimhaltung". Eine von der CDU in Auftrag gegebene rechtliche Bewertung sieht das anders.

Die Unionspolitiker und ihr Anwalt Claus-Peter Martens bestreiten unter anderem, dass die Geheimhaltung gefährdet sei. Die Abgeordneten dürfen laut Verfassung zwar in die Akten schauen, aber nichts öffentlich machen. Informationen dürfen sie nur in nicht-öffentlicher Sitzung besprechen. Dass der Einblick dennoch verweigert wird, ist für Verwaltungsrechtler Martens abwegig: "Damit unterstellt man den Abgeordneten, Dinge auszuplaudern und sich damit strafbar zu machen." Gerade diese Art von intransparentem Verfahren nähre den Verdacht von Ungereimtheiten.

Die Finanzverwaltung verweist weiter darauf, dass man "Bread & Butter" zugesichert habe, den Vertrag keinem Dritten zugänglich zu machen. "Um prominente Mieter zu bekommen, muss man schon gewisse Dinge in Kauf nehmen", sagte ihr Sprecher Clemens Teschendorf. Anwalt Martens bestreitet das: "Mit Leuten, die so etwas verlangen, macht man keine Geschäfte."

Während Senatssprecher Meng die bisherige ablehnende Haltung bekräftigte, meldete sich Finanz-Staatssekretärin Iris Spranger (SPD) etwas verhaltener per Fax bei der CDU-Fraktion. Sie werde die neue rechtliche Würdigung "meinerseits einer vertieften juristischen Bewertung zuführen". Die soll bis zum 15. Juli vorliegen - am 16. Juli wollen die CDUler nach jetzigem Stand die Klage einreichen.

Moralische Unterstützung erhalten die beiden vom grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, der aktuell mit der Bundesregierung wegen unzureichend beantworteter parlamentarischer Anfragen streitet. "Es muss für Parlamentarier möglich sein, sich über Verträge zu informieren, bei denen es ja auch um öffentliche Gelder geht", sagte Ströbele der taz. Voraussetzung für Kontrolle der Regierung sei Information.

Vor den beiden CDU-Politikern hat bereits die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche versucht, per Landesverfassungsgericht Einsicht in Akten zu erzwingen. Sie will die kompletten Verträge zum Verkauf der Wasserbetriebe sehen. Bereits im Sommer 2008 hat sie ihre Klage eingereicht. Die Verhandlung soll aber erst im kommenden Herbst anstehen.

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