Senat stutzt Mitbestimmung

Schulen haben künftig weitgehend freie Hand bei der Einstellung kurzzeitiger Vertretungslehrer. Bis zu einer Beschäftigung von sechs Monaten muss die Personalvertretung nicht mehr zustimmen. Das sieht das gestern vom Senat vorgelegte neue Personalvertretungsgesetz vor. Auch bei Einstellung und Kündigung von nicht verbeamteten Beschäftigten in anderen Bereichen wie Wachschutz, Justizvollzug oder Lebensmittelaufsicht haben die Personalvertreter nur noch Mitsprache-, aber kein Mitbestimmungsrecht, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Körting wies Kritik an der Neuregelung zurück: „Kein neues Personalvertretungsgesetz ist so mitbestimmungsfreundlich wie das Berliner.“ DPA