Bewährung für rechten Prügler

Ein 28-Jähriger beleidigt und verprügelt einen Nigerianer auf offener Straße. Das Amtsgericht verurteilt ihn und seinen Vater, der dabei war, zu einer Bewährungsstrafe

Ein Jahr Bewährung für den Sohn, das halbe Strafmaß für den Vater – so lautete am Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten. Der 28-jährige Eike Q. hat sich bei einem Angriff auf einen Nigerianer der Körperverletzung, der versuchten Nötigung und der Volksverhetzung schuldig gemacht. Sein Vater Peter Q. wurde wegen Volksverhetzung verurteilt.

Am Abend des 23. August 2006 hatte Eike Q. den Nigerianer in Prenzlauer Berg auf offener Straße als „Neger“, „Affe“ und „Bimbo“ beschimpft, mit Fäusten auf Kopf und Oberkörper geschlagen und ihm einen Kniestoß versetzt. Dabei hatte das Opfer leichte Verletzungen vor allem im Gesicht erlitten. Das Gericht sah es außerdem als erwiesen an, dass Eike Q. einen einschreitenden Zeugen bedroht hatte. Sein Vater, mit dem er an diesem Abend unterwegs war, hatte das Opfer ebenfalls rassistisch beschimpft.

Eike Q. erschien in Anzug und Schlips vor Gericht und leugnete die Tat. Sein späteres Opfer habe ihn provoziert und angegriffen. Man könne ihm keinerlei rechtsradikale Gesinnung vorwerfen, schließlich sei er mit einer Deutschtürkin zusammen, sie zum Islam konvertiert und arbeite auf dem Bau ständig mit Ausländern. Auf die Anmerkungen eines Schöffen, dass Aussagen wie „Du Neger, verschwinde“ oder „Bimbo, hau ab“ sehr rassistisch seien, sagte der Angeklagte: „Für viele ist das keine Beleidigung, und auf dem Bau bezeichnen sich die Farbigen oft selbst so.“

Nach einer kurzen Beratung mit seinem Anwalt gab dieser bekannt, dass sein Mandant doch ein Geständnis ablege. Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Geschädigten und bot ihm ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro an. Das Opfer nahm das Angebot an.

Den Vorwurf, sich nach dem Überfall mit einem Hitlergruß verabschiedet zu haben, dementierte Eike Q. jedoch. Da dies auch die Zeugen nicht mehr bestätigen konnten, wurde der Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen fallen gelassen. Q. war bereits im Januar wegen Körperverletzung eines Busfahrers zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil wurde in das jetzige Strafmaß mit einbezogen.

Der 34-jährige Nigerianer trat bei der Verhandlung nur als Zeuge auf. „Ich möchte das Ganze vergessen und den Tätern vergeben“, sagte er dem Richter auf dessen Nachfrage, warum er keinen Strafantrag gestellt habe.

Der 58-jährige Peter Q. bestritt trotz gegenteiliger Zeugenaussagen bis zuletzt, Äußerungen wie „Du Nigger, verschwinde aus diesem Land“ gemacht zu haben, und bezeichnete das Opfer in der Verhandlung als „Schauspieler“. Außer der Bewährungsstrafe muss er 1.000 Euro an amnesty international zahlen.

KATHLEEN FIETZ