Kirchen in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen Sonntagsöffnungen

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Berliner Ladenöffnungsgesetzes haben die beiden großen Kirchen beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie richte sich gegen die Freigabe der Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen im Jahr einschließlich der vier Adventssonntage, teilten die evangelische Landeskirche und das Erzbistum gestern mit.

Mit der „Aushöhlung des Sonntagsschutzes“ verstoße das Land gegen das Grundgesetz, hieß es zur Begründung. Dort sei der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung“ verbürgt. Besonders eklatant zeige sich der Verfassungsverstoß daran, dass alle Adventssonntage freigegeben wurden, so die Kirchen. „Daraus ergibt sich, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme ist.“

Die Kirchen plädieren dafür, die erweiterten Öffnungszeiten „nicht nur aus der Kundenperspektive“, sondern auch aus der Sicht der im Handel Beschäftigten zu betrachten“. Zudem müsse der Schutz der Sonn- und Feiertage „im unmittelbaren Zusammenhang mit der Religionsfreiheit betrachtet werden“.

Das Erzbistum Berlin und die Evangelische Landeskirche werden in der Sache von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz beziehungsweise der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt. EPD