Flüchtlinge: Klage gescheitert

Die Klagen von Flüchtlingen in Südbrandenburg gegen den für heute geplanten Zwangsumzug aus Sedlitz bei Senftenberg in ein abgelegenes Heim sind gescheitert. Die vorübergehende Unterbringung in Bahnsdorf während des Umbaus der Unterkunft in Sedlitz sei gemäß Entscheidungen mehrerer Kammern des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Donnerstag rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Die Lage des Heims im Wald rund 1,4 Kilometer entfernt von dem Ort sei zumutbar. Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte seien mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Entscheidung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sei rechtmäßig. Das Bahnsdorfer Heim in einer ehemaligen sowjetischen Militäranlage soll Mitte 2009 geschlossen werden. Bis dahin will der Landkreis die Sedlitzer Unterkunft zum einzigen Flüchtlingswohnheim des Kreises ausbauen (taz berichtete). Flüchtlinge haben für heute Proteste gegen den Zwangsumzug angekündigt und die Unterbringung in Wohnungen während des Umbaus des Sedlitzer Heims gefordert. In Bahnsdorf sind derzeit etwa 85 Flüchtlinge untergebracht, in Sedlitz rund 45 Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer. EPD

(Az.: 5 L 419/07 u. a.)