Schlaue Kinder kosten mehr

Eltern mit vorzeitig eingeschulten Kindern müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts für das letzte Kitajahr zahlen. Es sei rechtens, dass Eltern bei vorgezogener Einschulung ihrer Sprösslinge einen Teil der Kitabetreuungskosten im letzten Jahr vor der Einschulung tragen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der kostenfreie Kitabesuch gelte nur für Kinder, die regulär zur Schule kommen. Der rot-rote Senat hatte zu Anfang des Jahres 2007 Eltern von den Kita-Kosten für das Jahr vor der Einschulung befreit. „Antragskinder“ sind zwar zum 1. August eines Jahres noch nicht schulpflichtig, werden aber auf Wunsch der Eltern vorzeitig zur Schule geschickt. (VG 37 A 26.07). DPA