Jurist kritisiert Volksentscheid

Der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza hat der CDU im Zusammenhang mit dem Volksentscheid zum Flughafen Tempelhof „Augenwischerei“ vorgeworfen. „In dem gesamten Verfahren steckt ein grober Zuständigkeitsfehler“, sagte der Experte der Freien Universität. „Selbst wenn der Volksentscheid positiv ausfällt, heißt das nur, dass sich das Abgeordnetenhaus mit dem Fall beschäftigen muss – entscheiden kann es nichts, denn dafür ist der Senat zuständig.“ Das hätten die Befürworter des Entscheids wie die CDU wissen müssen. Laut Landesverfassung könnten Volksentscheide nur zu Themen durchgeführt werden, die in die Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses fallen, so Pestalozza. Für den Flughafen sei jedoch der Senat zuständig. Nun könnte das Parlament den Senat lediglich bitten, über den Flughafen nochmal zu diskutieren. „Das wird aber nichts bringen, denn selbst wenn der Senat seinen Beschluss zur Schließung zurücknehmen würde, gefährdet er den Ausbau des Flughafens in Schönefeld“, betonte Pestalozza. DPA