1.430-mal Bleiberecht

Von der im August 2007 eingeführten Bleiberechtsregelung haben in Berlin bisher 1.430 Flüchtlinge profitiert. Sie bekamen nach Paragraf 104a oder Paragraf 23a eine Aufenthaltserlaubnis, sagte der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening am Montag. In 530 Fällen wurde ein Bleiberecht jedoch abgelehnt, weitere rund 580 Fälle seien noch nicht entschieden. 140 der Betroffenen seien über eine eigens eingerichtete Beratungsstelle beim Integrationsbeauftragten in Arbeit gebracht worden, so Piening. Mit dem kollektiven Bleiberecht im Jahr 2005 für 1.800 Palästinenser und 450 einstige bosnische Kriegsflüchtlinge, weiteren 1.500 Härtefallregelungen und den 1.430 Fällen nach der Bleiberechtsregelung hätten in den vergangenen vier Jahren etwa 5.500 Flüchtlinge in Berlin eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, sagte Piening. Das sei insgesamt eine „recht gute Bilanz“. (epd)