Senat mag Geheimnisse

WASSERVERTRÄGE Der nächste Volksentscheid rückt näher: Senat lehnt Offenlegung ab

Berlin steht vor dem nächsten Volksentscheid. Der Senat lehnte es am Dienstag ab, die Verträge zum Teilverkauf der Wasserbetriebe (BWB) offenzulegen. Das hatte die Initiative „Berliner Wassertisch“ gefordert. Das Landesverfassungsgericht hatte das Volksbegehren vor zwei Wochen für zulässig erklärt, nachdem der Senat es zuvor gestoppt hatte. Die Initiative will nun bald mit der nächsten Phase des Volksbegehrens beginnen. „Jetzt ziehen wir das durch“, sagte Mit-Initiatorin und Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche der taz.

Damit es zur landesweiten Abstimmung kommt, muss die Initiative innerhalb von vier Monaten rund 170.000 Unterschriften sammeln. Zuvor hat das Abgeordnetenhaus noch die Möglichkeit, die Ziele des Volksbegehrens zu übernehmen und damit das weitere Verfahren zu beenden. Das wird aber mit dem Senatsbeschluss nun aber unwahrscheinlich.

Der Senat hält es weiterhin für juristisch nicht haltbar, die Verträge mit den Käufer-Unternehmen Veolia und RWE offen zu legen. Dadurch seien schutzwürdige Interessen berührt. „Auch Unternehmen haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagte Finanz-Staatssekretär Christian Sundermann (SPD). Es gebe aber Überlegungen, die Verträge in einer Form zu veröffentlichen, in der kritische Passagen geschwärzt sind. Sundermann ging davon aus, dass der Senat an Veolia und RWE herantreten wird, um zu klären, was in dieser Hinsicht möglich ist. Die Volksbegehrer lehnen das ab. „Es muss alles auf den Tisch“, so Kosche, „wer nichts zu verbergen hat, der kann auch offenlegen.“

STEFAN ALBERTI