Weniger Arbeitslose in Bremen

Auch im Land Bremen sinkt die Zahl derer, die keinen Job haben – auf knapp 40.000 im Oktober

Die Zahl der Arbeitslosen im Land Bremen ist im Oktober – wie in anderen Bundesländern auch – zurückgegangen. Insgesamt zählte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit im abgelaufenen Monat für Bremen und Bremerhaven 39.148 Arbeitslose – geringfügig weniger als beispielsweise im Saarland. Das entspricht einer Quote von 12,1 Prozent.

Das ist nach wie vor deutlich mehr als in jedem anderen westdeutschen Bundesland, aber weniger als in allen fünf Ostländern – mit Ausnahme Thüringens. In der Stadt Bremen war im Oktober exakt jeder zehnte Zivilist im erwerbsfähigen Alter – insgesamt knapp 32.600 Menschen – ohne einen Job, 718 Personen oder 2,2 Prozent weniger als noch im Vormonat. Gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres summiert sich der statistische Rückgang in Bremen sogar auf über 6.000 Menschen oder 15,6 Prozent. Damit hat die Hansestadt gegenwärtig die niedrigste Arbeitslosenquote in einem Oktober seit 1993.

Bundesweit waren im Oktober 3,4 Millionen Menschen als arbeitslos registriert – in etwa so viel wie im Oktober 1994, sagt das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ). Rechnet man alle Arbeitslosengeld-EmpfängerInnen zusammen, so kommen bundesweit laut BIAJ allerdings mehr als sechs Millionen Bedürftige zusammen.

Kritisch zu den aktuellen Zahlen geäußert hat sich die Bürgerschaftsfraktion der Linken. „Die positiven Tendenzen sind kein Grund, um sich auszuruhen“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Inga Nitz. Sie verweist vor allem auf den Stellenzuwachs in Bremen im Bereich der Leih- und Zeitarbeit von gut Tausend Stellen. Die Löhne und Gehälter in diesem Bereich lägen um 30 bis 40 Prozent niedriger als die vergleichbaren tariflichen Entgelte, so Nitz. „Viele BremerInnen können von diesem Einkommen nicht leben und sind daher gezwungen, ergänzend Arbeitslosengeld II zu beantragen“. Die Linkspartei erneuerte daher ihre Forderung nach einem gesetzlich verankerten Mindestlohn von acht Euro. mnz