Wer arm ist, friert aber trotzdem

betr.: „Wer arm ist, soll nicht frieren“, (Heizkostenzuschuss für ALG-II-EmpfängerInnen), taz bremen, 19. 7. 08

Also, für alle Beteiligten / Betroffenen ganz langsam zum Mitschreiben: Heizkostenpauschalen sind rechtwidrig. Das ist mittlerweile bundesweit einschlägige Rechtsprechung, ebenfalls in Bremen bis hoch zum Oberverwaltungsgericht (AZ S1 B 182 / 05).

Die BAgIS hat demnach Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu gewähren – außer bei erwiesenermaßen unwirtschaftlichem Heizverhalten.

Das tut die BAgIS natürlich wider besseren Wissens nicht: Die Betroffenen müssen sich nämlich auf einen monate- oder eher jahrelangen Widerspruchs- und Klageweg einlassen, um für ihren konkreten Bescheid Recht durchzusetzen.

Der zusätzliche „Clou“: Werden sie nach zwischenzeitlicher Tätigkeit erneut arbeitslos, „ist eine analoge Anwendung [des Klageergebnisses] … auf Bewilligungsbescheide für Folgezeiträume im Rahmen des SGB II grundsätzlich nicht gerechtfertigt“ (Bundessozialgericht).

Eine juristische Möglichkeit, die Behörde ein für allemal zu rechtlich korrekten Bescheiden zu zwingen, gibt es nicht. Denn der Tatbestand des „betrügerischen Missbrauchs des Zustandes der Unwissenheit oder der Situation der Schwäche“ einer Person greift nur beim Sektengesetz.

RAINER VOGEL, BREMEN