CDU fordert mehr Kontrolle durch Jugendamt

Anlässlich der heutigen Sondersitzung zum Fall der beiden verwahrlosten Mädchen erneuert die Opposition ihre Kritik

Einen „Bewusstseinswandel hin zu Aufsicht und Kontrolle“ vermisst die CDU-Politikerin Rita Mohr-Lüllmann im Amt für soziale Dienste. Dies zeige der aktuelle Fall zweier Mädchen, die aus einer nach Polizeiangaben „völlig verdreckten“ Gröpelinger Wohnung in ein Kinderheim gebracht wurden, so die Bürgerschaftsabgeordnete gestern. Die Angaben von Amtsleiter Peter Marquardt und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter zu dem Fall hätten sie nicht überzeugt, sagte sie. Sie fände es „unbegreiflich“, warum ein Amtsmitarbeiter zuletzt im Oktober 2007 die Familie zu Hause besucht hätte und sich „wie damals bei Kevin“ auf Angaben Dritter zum Wohlergehen der Kinder verlassen hätte. Schließlich gehöre die Mutter aufgrund einer nicht näher benannten „psychischen Erkrankung“ zu einer Risikogruppe, „die man im Auge behalten“ müsse. Eine Überwachung aller Eltern, die an einer Depression oder einer Angsterkrankung litten, fordere sie gleichwohl nicht.

Mohr-Lüllmann rechtfertigte die Empörung ihrer Partei über das Vorgehen des Amtes damit, dass die Wohnung die Gesundheit der Kinder gefährdet habe. Die Polizei hatte angegeben, es habe in der Wohnung nach „Feuchtigkeitsschimmel“ gerochen. Die nach dem Kevin-Untersuchungsausschuss gezogenen Schlüsse seien offensichtlich nicht umgesetzt worden, sagte die CDU-Frau, es gebe „keine Verbesserung in den strukturellen Mängeln“, die Mitarbeiter seien immer noch überlastet. Die Forderung des Amtsleiters nach 25 neuen Stellen könne sie dennoch nicht nachvollziehen.

Heute haben die Parlamentarier in einer Sondersitzung Gelegenheit, weitere Fragen zu dem Fall zu stellen. Anregungen gab ihnen der Bremer Arbeitsmarktforscher Paul Schröder. Er weist auf die mangelnden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in den Schulferien hin, „eine nicht nur für arme und kranke Eltern schwierige und belastende Situation“, so Schröder. Außerdem interessiert ihn, warum die Hartz-IV-Familie in einer Kellerwohnung gehaust hat und ob die Bagis „flankierende sozialintegrative Leistungen wie psychosoziale Betreuung“ gewährt habe. eib