Mäurer: „Polizei hat besonnen reagiert“

SPD-Politiker stellten sich hinter Demo-Verbot und Polizeieinsatz. Grüne sagen nichts, Linkspartei übt scharfe Kritik

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat das Vorgehen der Polizei gegen die „Antirepressionsdemo“ am Samstag verteidigt. Die Polizei habe „keine andere Wahl als die Ingewahrsamnahme gehabt“. Der am Samstag vor Ort anwesende Mäurer sagte, die Beamten hätten die Demonstranten „sehr eindringlich und anhaltend aufgefordert, ihre Aktion zu beenden“. Der Kessel wurde allerdings nur wenige Augenblicke, nachdem der Einsatzleiter die Versammlung für aufgelöst erklärt hatte, von der Polizei geschlossen. „Augenmaß und Besonnenheit“ der Einsatzkräfte hätten „eine Eskalation verhindert“, sagte Mäurer.

Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Björn Tschöpe, nannte Demo-Verbot und Kessel „völlig situationsangemessen“. Gegen eine Erlaubnis der Demo habe auch gesprochen, dass diese sich solidarisch zu den drei angeklagten Berliner Antifas zeigen wollte, denen die Mitgliedschaft in der „militanten gruppe“ (mg) vorgeworfen wird. Diese sollen versucht haben, Bundeswehrfahrzeuge auf einem MAN-Gelände in Brandenburg anzuzünden. Dass ähnliche Demos am Samstag in anderen Städten zugelassen wurden, spiele keine Rolle: „Wenn man sich anguckt, was mit dem Weihnachtsmarkt und dem Werder-Spiel los war, dann war es geboten, den Demozug zu verbieten“, sagte Tschöpe.

Seit mindestens zehn Jahren wurde in Bremen erstmals eine linke Demo komplett untersagt, innerhalb von drei Wochen nahm die Polizei zum zweiten Mal rund 200 Menschen präventiv in Gewahrsam – zuletzt die Frankfurter Fans im Steintor. Dennoch sagte Tschöpe, „ich glaube nicht, dass es eine neue Bremer Linie“ gibt. Das Demonstrationsrecht werde „mit Sicherheit auch in Zukunft gewährleistet“ sein. Innenpolitiker der Grünen waren am Montag auf Anfrage nicht für eine Stellungnahme zu dem Thema zu erreichen.

Die Landesvorsitzende der Linkspartei, Cornelia Barth, war am Samstag vor Ort. Sie wirft der Polizei vor, „provozierend und gewalttätig gegenüber den Demonstranten“ aufgetreten zu sein, die sich friedlich verhalten hätten. Möglicherweise, so Barth, „wurde seitens der Polizei versucht, durch Provokation von Gewalt nachträglich eine Rechtfertigung für das Verbot zu erzeugen“. Das Oberverwaltungsgericht mochte sich zu den Gründen für seine Entscheidung vom Freitag noch nicht äußern. Es sei eine „komplizierte Materie“, sagte OVG-Sprecher Hans Alexy, die schriftliche Urteilsbegründung sei in Arbeit. cja