Senat will 30 Prozent Tariflohn sparen

Die kommunalen Krankenhäuser machen einen zweiten Anlauf zur Ausgliederung der Putzkräfte

Es gibt mal wieder Bewegung in den kommunalen Kliniken Bremens – bei den Putzkräften. Im Jahre 2001 schon ist die „Klinikservice-Gesellschaft Bremen mbH“ (KSG) gegründet worden. In ihr sollen Reinigungs- und Küchenpersonal zentralisiert werden. Bisher haben sich allerdings nur die Kliniken Bremen-Nord und Mitte angeschlossen. Ihr Vorteil: Die neue KSG bezahlt ihre MitarbeiterInnen nach dem Tarifvertrag für Gebäudereiniger. Und dieser liegt im Durchschnitt um rund 30 Prozent unter dem in den kommunalen Kliniken geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Kliniken Bremen-Ost (KBO) sowie Links der Weser (LDW) haben bisher den Putzdienst durch die neue Service-Gesellschaft verweigert und behaupten, ihre gewohnte Eigenreinigung sei preiswerter als das KSG-Angebot. KBO und LDW beschäftigen gut ein Drittel der Klinik-Putzfrauen. In der Vergangenheit gab es immer wieder den Verdacht, das Klinikum Mitte wolle einen weiteren Schritt zur Dominanz im Klinik-Bereich gehen. Denn Gesellschafter ist neben der „Deutsche R+S Dienstleistungen GmbH“ aus Hannover, die die Betriebsführung und Abrechnung macht, nur das Klinikum Mitte – mit 51 Prozent der GmbH-Anteile. Wenn es wie 2008 KSG-Gewinne von rund 230.000 Euro gibt, fließen die zur Hälfte in die Kassen des KBM.

Der Senat will nun in seiner heutigen Sitzung dieses Konstruktionsproblem korrigieren. Die Holding „Gesundheit Nord“ soll die gesamten Anteile übernehmen. Der kaufmännische Geschäftsführer der Gesundheit Nord, Jürgen Richter, soll auch Geschäftsführer der KSG werden, neben ihm die Leiterin der Wirtschaftsabteilung beim LDW, Judith Rüssmann. Mit dieser Besetzung konnte offenbar das bisherige Misstrauen überwunden werden: Im zweiten Schritt sollen auch die Reinigungsleistungen von KBO und des LDW durch diese Service-GmbH erbracht werden. Die Einspar-Erwartungen bis 2013 liegen bei insgesamt 2,4 Millionen Euro, „wobei die Zahlung eines Mindestlohnes von 7,50 Euro sichergestellt wird“, wie es in dem Senatsbeschluss heißt. kawe