129 a-Demonstration
: Dreist die Gerichte hintergangen

Hamburgs Polizeiführung hat Probleme mit dem Versammlungsrecht. Das ist keine neue Erkenntnis. Niemand muss 20 Jahre zurückgehen, um diese These zu untermauern – Stichwort: „Hamburger Kessel“. Wer in dieser Stadt Demos verfolgt oder daran teilnimmt, findet immer wieder Belege dafür – Polizeiführung und Innenbehörde stehen mit dem Versammlungsrecht auf Kriegsfuß. Und sie nehmen Rechtsverstöße billigend in Kauf.

KOMMENTAR VON KAI VON APPEN

Erst jüngst ist den Polizeistrategen gerichtlich die rote Karte gezeigt worden: So erklärten Richter einen Polizeikessel auf der Mönckebergstraße im Jahr 2002 für rechtswidrig. Auch eine Demonstration ohne Anmeldung – also das, was sich vergangenen Samstag auf den Weihnachtsmärkten abspielte – steht unter dem Schutz des Demo-Rechts. Insofern waren die darauf folgenden Ingewahrsamnahmen wohl fragwürdig. Aber eben nur Rechtsverstöße.

Was tagsüber praktiziert wurde, setzt der Dreistigkeit aber die Krone auf. Obwohl dem 129 a-Protest eine Route gerichtlich gewährt worden war, setzte die Polizei alles daran, eine Auflösung der Demonstration herbeizuführen – notfalls durch Eskalation und mit dem Risiko, dass es zu Verletzungen kommt.

Wer Gerichtsurteile derart hinterlistig hintergeht, ist kein bloßer Rechtsbrecher mehr – ob in Uniform oder nicht.