Der 1. Mai im Nachgang

Der Polizeieinsatz am 1. Mai führt zu Auseinandersetzung in der Bürgerschaft: Während die Linke ein Verbot von Neonazi-Aufmärschen fordert, kritisieren CDU-Politiker das Oberverwaltungsgericht

VON MARCO CARINI

Die Beiträge waren emotional, der Ertrag gering. In der Debatte um den Polizeieinsatz am 1. Mai ging es um Erkenntnisgewinn. „Die richtigen Lehren aus Barmbek ziehen“, forderte der innenpolitische Sprecher der SPD Andreas Dressel und meinte damit, in Zukunft „zusätzliche Polizeikräfte heranzuholen“ um „rechtsfreie Räume“ zu verhindern.

„Lernen“ müssten die Demokraten, so der CDU-Abgeordnete Kai Voet von Vormizeele, „allen Extremisten von rechts und links die Stirn zu bieten“. Eine „Strategie gegen neue rechte Gewalt“, forderte dagegen die zukünftige GAL-Fraktionsvizechefin Antje Möller. Christiane Schneider von den Linken hingegen sieht vor allem eines, was es aus den Auseinandersetzungen zu lernen gibt: Ein solcher Neonazi-Aufmarsch müsse in Zukunft von vornherein verboten werden.

Gaben alle Redner verschiedene Lernziele aus, war auch ihre Bewertung des Polizeieinsatzes sehr unterschiedlich. Die CDU-Abgeordneten Manfred Jäger und Karl-Heinz Warnholz nahmen die Polizei in Schutz und betrieben Gerichtsschelte. „Die Gefahrenprognose des Oberverwaltungsgerichts war falsch“, schimpfte Jäger und Warnholz attestierte „den Einsatzkräften eine große, entschlossene Leistung“. Der CDU-Hardliner machte die antifaschistischen Gegendemonstranten indirekt für die gewalttätigen Auseinandersetzungen verantwortlich: „Die Linken haben angekündigt, den Nazis keinen Meter Straße zuzubilligen. Damit waren die Krawalle vorhersehbar.“

Während die GAL die Analyse des Konfliktverlaufs koalitionstragend vertagte, um „die Vorfälle später in aller Ruhe genau aufzuarbeiten“, kritisierte Wolfgang Rose (SPD) das Fehlen des Bürgermeisters auf einer der Mai-Kundgebungen. „Wir haben da eine klare öffentliche Stellungnahme vermisst“, so Rose. Zudem hätte es „keinen ernsthaften Versuch gegeben, den Nazi-Aufmarsch zu verbieten“, obwohl unter den Anmeldern „drei vorbestrafte Volksverhetzer“ gewesen seien.

Dagegen sprach sich der designierte Umwelt-Staatsrat Christian Maaß gegen Demonstrationsverbote für Rechtsextreme aus. Wegen früherer Volksverhetzung eine Demonstration zu verbieten, führe zu einer „schleichenden Aushöhlung des Demonstrationsrechts.“ Selbst für Neonazis müsse zunächst einmal „die Unschuldsvermutung gelten“.