Das Volk ist das Volk

Bürgerschaft nimmt einstimmig demokratischere Regeln für verbindliche Volksbegehren und Volksentscheide an

Die Initiative „Mehr Demokratie“ ist in Feierlaune. „Soviel Einigkeit war selten“, jubelt sie: „Volksentscheide sind in Hamburg endlich verbindlich.“ Mit der Verfassungsänderung, welche die Hamburger Bürgerschaft beschlossen hat, werde das angemeldete Volksbegehren überflüssig und daher zurückgezogen, teilte die Initiative am Donnerstag mit.

Die Bürgerschaft hatte am späten Mittwochabend einstimmig und endgültig in zweiter Lesung den zwischen Parlament und der Initiative abgestimmten Gesetzentwurf angenommen. Damit endet ein mehr als zehn Jahre dauernder Streit um die Volksgesetzgebung.

2004 hatte der allein regierende CDU-Senat unter Bürgermeister Ole von Beust trotz eines gegenteiligen Volksentscheids die Kliniken des Landesbetriebs Krankenhäuser an den Gesundheitskonzern Asklepios verkauft und das vom Volk beschlossene Wahlrecht wieder gestutzt. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vom April wurde auf Druck der GAL vereinbart, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das ist nun gelungen.

Demnach sind Volksentscheide künftig verbindlich. Für eine Änderung brauchen Senat und Bürgerschaft die Zustimmung des Volkes. Wenn nur 2,5 Prozent der Wahlberechtigten – also rund 30 000 Bürger – durch ihre Unterschrift erklären, dass sie die Änderungen eines bereits erfolgreichen Volksentscheids nicht akzeptieren, müssen Senat oder Parlament ihre Wünsche den Bürgern in einem neuen Volksentscheid vortragen.

Zudem finden Volksentscheide grundsätzlich nur noch zusammen mit Bürgerschafts- oder Bundestagswahlen statt. Wegen der dann höheren Wahlbeteiligung können die Quoren leichter übersprungen werden. Für eine Verfassungsänderung durch das Volk sind dann zwei Drittel der Abstimmenden erforderlich – und nicht mehr über die Hälfte aller Wahlberechtigten. SVEN-MICHAEL VEIT