Contra Kircheneintrittsgebühr: Karteileichen doppelt zur Kasse gebeten

Viele Jahreschristen zahlen Kirchensteuer nur, weil sie vom Finanzamt abgebucht wird. Mit einer Eintrittsgebühr für Kirchen müssen sie eine der wenigen Leistungen doppelt bezahlen, die sie überhaupt in Anspruch nehmen.

Wer die Lübecker Marienkirche besuchen will, muss künftig Eintritt bezahlen. Unbedeutendere evangelische Kirchen sind in der Regel abgeschlossen. Beides passt zusammen. Denn hier verweigert die Kirche eine ihrer Basisleistungen: in die Kirche gehen zu können.

Die Kirche kann mit festen Einnahmen von beträchtlicher Höhe kalkulieren, die von vielen Leuten bezahlt werden, die mit der Kirche eigentlich nichts mehr am Hut haben. Würden die Kirchensteuern nicht vom Staat eingezogen, sondern als Mitgliedsbeiträge von den Kirchen selbst, gehörten wohl nicht mehr 60 Prozent der Bevölkerung einer der beiden großen Konfessionen an, sondern weitaus weniger. Trotz aller Austritte kann die Kirche also noch auf große Ressourcen zurückgreifen. Das sollte eigentlich reichen, die Gotteshäuser zu unterhalten.

Viele Kirchensteuer-, sprich: Beitragszahler, nehmen die Angebote der Kirche kaum in Anspruch. Das liegt meist an ihnen selbst, bei manchen aber auch daran, dass die Kirche für sie kein Angebot macht, das ihnen attraktiv erscheint oder das sie wahrnehmen können. Ein Angebot aber können sie durchaus erwarten, solange Steuern erhoben und ein Verwaltungsapparat unterhalten wird.

Eine Kirche zu besuchen - aus welchem Grund auch immer, gehört neben dem Gottesdienst an Weihnachten zu dem wenigen, das die vielen Karteileichen der Kirche in Anspruch nehmen. Dass sie nun dafür ein zweites Mal bezahlen sollen, ist nicht einzusehen.

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