Weihnachten im Knast: Kein Zutritt für den Weihnachtsmann

Mit ihren neuen Vollzugsgesetzen verbieten Hamburg und Niedersachsen, dass Häftlinge gezielt Weihnachtspakete von Hilfsorganisationen bekommen. Die Behörden fürchten Kontrollaufwand und Missbrauch.

Diese Pakete zu durchsuchen ist für die Justiz zuviel Arbeit. Bild: DPA

Mehr als 600 Pakete hat das "Schwarze Kreuz", eine christliche Hilfsorganisation für Straffällige, 2007 zu Weihnachen an Häftlinge in ganz Deutschland verschickt. Zurzeit steht das Barometer auf ihrer Internetseite bei 520 Paketen, aber Häftlinge in niedersächsischen und Hamburgischen - wie auch in bayerischen - Gefängnissen werden sie nicht erreichen. Diese Bundesländer lassen in ihren Vollzugsgesetzen Pakete, die direkt an bestimmte Häftlinge adressiert sind, nicht länger zu. Und Weihnachten 2008 greifen diese Gesetze erstmalig.

Dafür seien Sicherheitsgründe und Missbrauch in der Vergangenheit verantwortlich, sagen die Sprecher der niedersächsischen und Hamburgischen Justizbehörden übereinstimmend. "Das ist von beiden Seiten nachvollziehbar", sagt Georg Weßling von der Behörde in Hannover. Kein Häftling wolle ja einen Weihnachtsstollen essen, der vorher von den Beamten auf möglicherweise versteckte Drogen, Handys oder Waffen überprüft worden sei. Zudem sei der Arbeitsaufwand für die Justizvollzugsbeamten beträchtlich. Stattdessen, so sagt Weßling, könnten potentielle Schenker den Häftlingen Geld überweisen.

Genau das aber möchte das Schwarze Kreuz, dessen Geschäftsstelle in Celle sitzt, nicht. "Das ist nicht unsere Idee von Geschenk", sagt die Pressesprecherin Irmtraud Meifert. "Die Ehrenamtlichen möchten kein Geld verschicken, sondern etwas für die Häftlinge einkaufen und verpacken." Auch der Vorschlag aus der Behörde, die Pakete dem Gefängnisseelsorger zur Weiterverteilung anzuvertrauen, wird beim Schwarzen Kreuz vermutlich auf wenig Gegenliebe stoßen. "Wenn die Justizvollzugsanstalt die Pakete verteilt, können wir nur spekulieren, nach welchen Kriterien ausgewählt wird", sagt Meifert. Dass nach Wohlverhalten ausgewählt werde, sei jedenfalls nicht in ihrem Sinne.

Die Häftlinge wenden sich selbständig an die Organisation und erbitten ein Weihnachtsgeschenk, von der Existenz des Schwarzen Kreuzes erfahren sie meist über dessen Wandkalender. Die Organisation vermittelt die Anfragen daraufhin an ihre Freiwilligen, die ihrerseits anonym bleiben. Nur wenige überweisen Geld, die Mehrheit packt Pakete. Bislang fanden sich immer genügend, um alle Anfragen zu erfüllen.

Wie es aber um die bestellt ist, ist keine einfache Frage, wie auch Irmtraud Meifert vom Schwarzen Kreuz zugibt. Denn zumindest laut Schilderung einer JVA-Leiterin aus dem bayerischen Regensburg sind viele Häftlinge "ganz froh, selbst zu entscheiden, was sie kaufen", wenn sie Geld statt Paket erhalten.

Dass die Kontrolle der Pakete, die in Anwesenheit des Häftlings stattfinden muss, einen erheblichen Aufwand für die Gefängnisse bedeutet, sieht auch Meifert ein. Ein Grund, den Paketempfang einzuschränken, ist das für sie noch lange nicht: "Die Daumenschrauben werden immer enger angezogen", sagt sie, "und die Kontakte nach außen immer weniger."

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