Schloßplatz nicht für private Zwecke

Der Schloßplatz darf nach Ansicht der Bundesarchitektenkammer nicht von privaten Investoren vermarktet werden. Über die Nutzung und Gestaltung des Platzes dürften nicht Investoren und deren wirtschaftliche Interessen entscheiden, teilte die Kammer gestern mit. Zunächst müsse ein überzeugendes Nutzungskonzept beschlossen werden. Eine Entscheidung darüber könne erst nach einer breiten öffentlichen Diskussion von Bundestag und Abgeordnetenhaus getroffen werden. dpa