Bundestag für NPD-Verbot

BERLIN ap/taz ■ Als drittes Verfassungsorgan nach Bundesregierung und Bundesrat hat der Bundestag gestern einen Antrag auf Verbot der rechtsextremistischen NPD beschlossen. Bei dem ersten eigenen Verbotsantrag des Parlaments in seiner Geschichte waren sich alle Parteien einig, dass die NPD verfassungswidrig sei. Zu einer einheitlichen Abstimmung kam es dennoch nicht. Die FDP stimmte überwiegend dagegen. Die CDU/CSU erklärte sich lediglich zur Unterstützung der Anträge von Regierung und Bundesrat bereit.

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse wurde gleichzeitig beauftragt, einen Prozessvertreter des Bundestages zu benennen. Der Verbotsantrag der Bundesregierung soll von dem Hamburger Rechtsprofessor und ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Hans Peter Bull vertreten werden. Prozessbevollmächtigter des Bundesrates vor den Karlsruher Richtern soll federführend der Bonner Rechtsanwalt Dieter Sellner sein. Die NPD wird nach Informationen der Leipziger Volkszeitung vom früheren RAF-Mitglied, Anwalt und heutigen NPD-Parteigänger Horst Mahler vertreten.

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