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  • 24.10.2014

was fehlt ...

... der Raucherclub

Die einen nennen es Verein zur „Förderung der arabischen und asiatischen Gastronomiekultur“, die anderen „Raucherclub mit offener Mitgliederstruktur zur Umgehung des Rauchverbots in der Gastronomie“. In Bayern hatten Betreiber einer Shisha-Bar einen Verein gegründet, der es den Besuchern der Bar erlauben sollte, auch drinnen zu rauchen. 37.000 Mitglieder ab 20 wollten dort qualmen und die Gastronomiekultur fördern, dafür zahlten sie einen Euro im Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat nun beschlossen, Gastronomiekulturvereine nicht besonders zu schützen. Das Rauchen ist auch dort verboten und das verstoße nicht gegen das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit. 2011 wurden die Shisha-Bar-Betreiber zu einer Geldbuße von 750 Euro verurteilt, weil Vereinsmitglieder beim Rauchen erwischt wurden. Bei der Anzahl von Mitgliedern macht das 2 Cent für jeden. (taz)