Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

  • 17.10.2014

was fehlt ...

... der Praktikanten-Lohn

Die Dauer-Praktikantin eines Bochumer Supermarktes bekommt nun doch keinen Arbeitslohn. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hob am Freitag ein Urteil der ersten Instanz auf. Darin hatte das Arbeitsgericht Bochum einer Frau für ein knapp sechsmonatiges Praktikum eine Nachzahlung von 17.281,50 Euro zugesprochen. Dagegen hatte der damalige Marktbetreiber Berufung eingelegt. Die Richter am LAG gaben ihm jetzt Recht. Es sei kein Arbeitsverhältnis begründet worden, darum stehe der Praktikantin auch kein Arbeitsentgelt zu. Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)