piwik no script img

was fehlt ...... freundlicher Ton

Manchmal verhalten sich Erwachsene wie Kleinkinder. Sie wünschen sich ein "Scheißwochenende", mahnen sich ab und landen vor Gericht. Das Gericht lässt sich auch noch drauf ein.

Freundlich zu den Chefs zu sein, ist Arbeitnehmerpflicht - das meint zumindest das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz. Demnach darf abgemahnt werden, wer seinem Vorgesetzten ein "beschissenes Wochenende" wünscht. Zuvor hatte das Arbeitsgerichts Koblenz geurteilt, dass eine Abmahnung "unverhältnismäßig" sei. Kurz: "Hört auf mit dem Kindergarten". Wie ein solcher Kindergartenstreit im feinsten Juristendeutsch lautet, dokumentiert die taz:

"Am 26.03.2010 haben Sie gegen 14:15 Uhr das Betriebsgelände in K. verlassen. Sie begegneten dem Meister, Herrn R., der am Siloturm arbeitete. Sinngemäß erklärten Sie gegenüber Herrn R., Sie wünschten ihm ein "beschissenes Wochenende". [...] Zu Ihren Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gehört auch der respektvolle und wertschätzende Umgang mit den Arbeitskollegen, insbesondere den vorgesetzten Meistern, hier des Herrn R.. Indem Sie dem Meister R. ein "beschissenes Wochenende" gewünscht haben, haben Sie gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen. Sie werden deshalb hiermit abgemahnt."

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen

0 Kommentare