Vorratsdatenspeicherung: SPD kann sich nicht einigen

Parteiführung und Basis der SPD streiten über die Vorratsdatenspeicherung. Ein laufendes Mitgliederbegehren hat kaum Aussicht auf Erfolg.

Europäisches Recht: Die EU verlangt die Speicherung von Telekommunikationsdaten. Bild: ap

BERLIN taz | Im Streit über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) können sich SPD-Führung und Parteibasis auf keinen gemeinsamen Standpunkt einigen. Am Dienstag sollte eine eigens einberufene Konferenz in Berlin für Klärung sorgen.

SPD-Parteichef Sigmar Gabriel verteidigte die Speicherung persönlicher Telekommunikationsdaten gegen Kritiker innerhalb und außerhalb der Partei. Die Inhalte von Emails oder Telefonaten sollten nicht gespeichert werden, betonte er. Zudem benötigten Strafverfolger einen Richterbeschluss, um überhaupt auf gespeicherte Daten zugreifen zu können.

Bei der VDS sollen Telekommunikationsunternehmen per Gesetz verpflichtet werden, die Verbindungsdaten aller Bürger mehrere Monate lang zu speichern, um Strafermittlungen zu erleichtern – unabhängig davon, ob ein Verdacht besteht. Erfasst werden soll etwa, wer zu welchem Zeitpunkt mit wem telefoniert oder Emails geschrieben hat.

Für die Jung-Sozialistin Yasmina Banaszczuk stellen die Pläne einen zu weitgehenden Eingriff in die Grundrechte dar. „Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ist nicht gegeben“, kritisierte sie. Im Juli hatte Banaszczuk ein SPD-internes Mitgliederbegehren gestartet, um einen SPD-Parteitagsbeschluss vom Dezember 2011 zu kippen. Laut dem Beschluss setzt sich die Partei für eine Vorratsdatenspeicherung ein. Allerdings sprach sich der Parteitag dafür aus, die in einer EU-Richtlinie vorgesehene Speicherdauer von sechs Monaten deutlich zu reduzieren.

Dass allerdings die für das Mitgliederbegehren vorgeschriebene Mindestanzahl an Unterschriften von 10 Prozent aller SPD-Mitglieder erreicht wird, zweifelte selbst Banaszczuk an. Bislang haben nur 1.800 Mitglieder gegen die VDS unterschrieben. Nötig sind 48.500 Unterschriften bis Ende Oktober.

Scharfe Kritik äußerten Gabriel und die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterdessen an der Bundesregierung. „Die Regierung versagt kläglich bei diesem Thema“, sagte Zypries, die ebenfalls an der Konferenz teilnahm. „Wir haben europäisches Recht, das wir umsetzen müssen“, sagte sie in Hinblick auf die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die VDS vorschreibt.

Seit das Bundesverfassungsgericht die vorherige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt hat, können sich Union und FDP nicht auf eine Neuregelung verständigen. Anders als die Union lehnen die Liberalen die VDS ab.

Gabriel warnte davor, die EU-Richtlinie einfach zu ignorieren. „Wenn wir uns herausnehmen, europäisches Recht nicht umzusetzen, werden sich andere herausnehmen, das Recht nicht umzusetzen, das wir für richtig halten“, kritisierte er. Zypries fügte hinzu, dass Deutschland enorme Strafzahlungen drohten. Weil die Bundesregierung die Richtlinie zur Speicherung der Telekommunikationsdaten nicht umsetzt, hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

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