Internet für Häftlinge: Leben hinter Gittern – und ohne Netz

Im Knast ohne Facebook, Wikipedia und Google: Die meisten der 70.000 Häftlinge in Deutschland haben keinen Zugang zum Internet. Wie lange noch?

Kein Netz in Sicht. Bild: dpa

BERLIN taz | Robert Klingers (Name geändert) Facebook-Freunde sollen nicht wissen, dass er im Gefängnis sitzt. Vor seiner Inhaftierung arbeitete er in der Tourismusbranche, reiste durch ganz Europa und sammelte überall Bekanntschaften. Über Facebook hielt er seine Kontakte auf dem neuesten Stand: „War in Prag.“ „Bin aus dem Urlaub zurück.“

Seit zwei Jahren loggt sich Klingers Lebensgefährtin mit seinen Daten ein. Ab und zu sendet sie unter seinem Namen ein Lebenszeichen. Zum Beispiel nach seinem Geburtstag, wenn ihm alle gratuliert haben und sich nicht wundern sollen, warum er nicht antwortet. Er selbst sitzt in der JVA Berlin-Tegel, und von dort kann er weder Facebook aufrufen noch Wikipedia, Nachrichtenseiten oder irgendwelche andere Homepages.

Das Internet mag fast allgegenwärtig sein, deutsche Gefängnismauern durchdringt es bisher jedoch selten. Viele Anstalten haben zwar Computerräume eingerichtet und vermitteln Inhaftierten rudimentäre PC-Kenntnisse; um Langzeitgefangenen das Netz näherzubringen, laden manche EDV-Abteilungen auch Internetseiten runter. In acht Gefängnissen dürfen studierende Häftlinge die Server der Fernuni Hagen ansteuern.

Eine unerwünschte Aufweichung

Aber für den Großteil der fast 70.000 Inhaftierten ist keinerlei Internetzugang vorgesehen. „Wir schreiben das Jahr 2013, und viele Strafvollzugsgesetze äußern sich nicht einmal zur Zulässigkeit des Internets im Strafvollzug. Das finde ich fragwürdig“, sagt Florian Knauer, Jurist und Mitglied des Berliner Vollzugsbeirats.

Befürworter einer harten Linie im Strafvollzug sehen im Internetzugang eine unerwünschte Aufweichung: „Begrenzten Internetzugang zu Ausbildungs- und Qualifizierungszwecken befürworte ich, aber eine Haftanstalt darf nicht zum Luxushotel werden“, sagt beispielsweise Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der CDU-Fraktion in Brandenburg.

Andere befürworten einen Zugang zum Internet, um die Resozialisierung zu erleichtern: „IT-Nutzung, Internet und E-Mails sind Kulturtechniken unserer Zeit. Ein Gefangener, der das nicht beherrscht, ist in Freiheit benachteiligt und wird sich bei der Wiedereingliederung schwerer tun“, sagt der Kriminologe Walter Hammerschick.

Das heißt auch: Wer während der Haftzeit soziale Netzwerke nutzt, steht hinterher nicht ohne Freunde da. Wer vor der Entlassung eine Wohnung sucht, sollte die entsprechenden Internetbörsen kennen. Und wer später als Lagerist arbeitet, muss die Lagersoftware bedienen können.

Dieter Wurm, der vor zehn Jahren ins Gefängnis kam, hätte damit seine Probleme. „Meine damalige Freundin hatte Internet, da habe ich manchmal ein bisschen reingeschaut“, sagt der 56-Jährige. Im Zeitalter der globalen Vernetzung sind zehn Jahre eine Ewigkeit: 2003 lebte die Hälfte der Deutschen noch offline, die Telefonsoftware Skype war ganz neu und Facebook folgte erst ein Jahr später.

Seit 2009 hat Wurm zumindest einen beruflichen E-Mail-Account. Mit drei weiteren Häftlingen arbeitet er für den Lichtblick, die Gefangenenzeitung der JVA Tegel. Die vier mussten sich verpflichten, den Mail-Zugang auf keinen Fall privat zu nutzen. Mit Zustimmung des Senats kann die Anstalt austesten, wie die Gefangenen mit dem Internet umgehen. Die Beamten können den Mailverkehr jederzeit überprüfen.

„Die Redakteure achten auch untereinander darauf, dass kein Missbrauch betrieben wird“, sagt JVA-Sprecher Lars Hoffmann. Neben den Lichtblick-Mitarbeitern haben noch vier weitere Häftlinge in Tegel begrenzten Zugang zum Internet, sie studieren an der Fernuniversität Hagen.

Die Lücke

Von Regelverstößen wissen die Verantwortlichen der Fernuni nichts, der Tegeler Gefängnis-Sprecher Hoffmann dagegen berichtet von einem Fernstudenten, der die Sicherheitsvorkehrungen umging: „Wir haben festgestellt, dass er Dateien von draußen empfangen hat. Wir wissen auch, wie er das gemacht hat, aber nicht, welchen konkreten Text die Dateien enthalten haben“, sagt Hoffmann. Die Lücke wurde geschlossen, der Häftling musste sein Studium abbrechen.

Auch in der JVA Geldern am Niederrhein durften einige Gefangene ins Netz. Hier waren die Sicherheitsvorkehrungen lascher. „Leider wurde der Internetzugang an allen Computern ausgenutzt. Die Inhaftierten haben illegal Musik heruntergeladen und in einem Fall fanden wir verbotene pornografische Inhalte“, sagt Peter Marchlewski, Sprecher des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium kappte daraufhin den Zugang in allen Gefängnissen des Landes. Seit Kurzem dürften zwei Häftlinge online studieren – unter ständiger Aufsicht eines Mitarbeiters.

Allerdings: Nicht alles, was im Gefängnis verboten ist, bleibt wirklich draußen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass einige Häftlinge Handys und Smartphones in ihren Zellen verstecken. Wer damit online ist, entgeht jeglicher Kontrolle.

Zudem bleibt selbst in bewachten Computerräumen ein Restrisiko. Es lässt die verantwortlichen Politiker zögern, die Vorschriften zu lockern. Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit lassen nur wenige Staaten ihre Häftlinge ins Netz: „Das Internet birgt schier unendliche Möglichkeiten des Missbrauchs“, sagt die Sprecherin des Berliner Justizsenators. „Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass im Strafvollzug keine Straftaten begangen werden, und schon gar nicht mit unserer Hilfe.“ Sollten etwa Kinderpornos über die Leitung eines Gefängnisses geladen oder versandt werden, dürfte der Volkszorn hochkochen.

Modell Norwegen: Zugang überall – aber gefiltert

Weniger restriktiv ist die Politik in Norwegen: Dort sind seit 2010 alle Gefängnisse eingeschränkt mit dem Internet verbunden. Tippt ein Gefangener eine Adresse ein, durchläuft sie einen Filter, der zwischen verschiedenen Kategorien unterscheidet. Die Häftlinge können Webseiten aus den Kategorien Bildung oder Nachrichten aufrufen. Gewalt- oder Pornografie-Seiten hingegen sind gesperrt. Das alles ist sehr aufwendig, die Kontrollen werden ständig aktualisiert.

Trotzdem könnte das Modell zum Vorbild für Deutschland werden. Rechtswissenschaftler Florian Knauer: „Die Frage ist nicht, ob das Internet in die Gefängnisse kommt, sondern wann und wie. Das sagen sogar Leute aus den Justizverwaltungen.“

Dass der Strafvollzug der technischen Entwicklung hinterherhinkt, ist dabei nichts Neues: Auch Radio- und Fernsehgeräte landeten erst in den 80er Jahren in den Zellen – nachdem sie in den Wohnzimmern schon lange ihren Platz gefunden hatten.

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