Sados dürfen vorerst bleiben

■ Böse geschlagen: „Scheinlibanesen“ werden nicht getrennt

Die kurdisch-libanesische Familie Sado aus Findorff wird vorerst nicht getrennt. Das Bremer Verwaltungsgericht entschied am Montag, dass die Ausländerbehörde den Vater sowie seine beide 16- und 18-jährigen Kinder Seymus und Sabah noch mindestens einen Monat in Bremen dulden muss – so lange, bis über den Asylantrag des zehnjährigen, hirngeschädigten Joseph Sado entschieden ist.

Für heute um 8.00 Uhr war der Abschiebungstermin für den Vater und die zwei älteren Kinder angesetzt, nur die Mutter und vier kleinere Kinder samt Joseph hätten in Deutschland bleiben dürfen. Der designierte Innensenator Kuno Böse (CDU) hatte die Abschiebung des Vaters und der älteren Kinder in die Türkei persönlich initiiert und damit das erste Mal in Bremen die Spaltung einer Familie trotz eines laufenden Asylverfahrens in Kauf genommen (taz von 2.6.). Die Sados gehören zur Gruppe der rund 500 in Bremen lebenden „Scheinlibanesen“, die nach Auffassung der Behörden eigentlich Türken sind und somit kein Recht auf Asyl in Deutschland haben.

„Das ist die erste Niederlage für Böse, bevor er überhaupt Senator ist“, freute sich Anwalt Jan Sürig. Das Gericht hatte entschieden, dass die längerfristige Trennung der Familie nicht statthaft ist. Jetzt hängt für die Sados alles davon ab, wie das Bundesamt über den Asylantrag des kleinen Joseph entscheidet. ksc