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• Die Redaktion darf sich nicht in Verlagsangelegenheiten, worunter die Anzeigenschaltungen fällt, einmischen

• Die Anzeigenabteilung hat keinen Einfluss auf die redaktionelle Berichterstattung

• Einflussnahme oder Einmischung von AnzeigenkundInnen in die redaktionelle Arbeit ist ausgeschlossen

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• Entgeltliche Veröffentlichungen, insbesondere Anzeigen und andere werbende Inhalte machen wir gemäß dem Presserecht als solche erkennbar

 

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