Sportplätze ohne Vereinssport?

FELD Trainingsbetrieb angeblich nicht mit Gesetz vereinbar

In der Diskussion über Nutzungsmöglichkeiten des Tempelhofer Felds nach dem Volksentscheid haben zwei von vier Verfassern des erfolgreichen Gesetzentwurfs jetzt einen Vereinsbetrieb auf neuen Sportplätzen ausgeschlossen. Laut Biologin Christiane Bongartz und Rechtsanwältin Doris Hartje grenze eine solche privilegierte Nutzung andere aus und sei nicht mit der Gesetzesvorschrift vereinbar, derzufolge das Feld allen zur Verfügung stehen soll.

Bislang schien einer Vereinsnutzung nur entgegenzustehen, dass das Gesetz weder feste Spielfeldbeleuchtung noch Umkleiden erlaubt. Sportplätze selbst – keine Hallen – sind außerhalb der ringförmigen Rollbahn zulässig – das Gesetz spricht von „ungedeckten Sportflächen“. Der innere Bereich ist dafür tabu.

Paragraph 6 aber sagt zur Nutzung: „Das Tempelhofer Feld steht […] vollumfänglich, dauerhaft, uneingeschränkt und unentgeltlich zur Freizeitgestaltung und Erholung zur Verfügung.“ Das soll gelten im Rahmen der Schutzregeln, wozu auch die nächtliche Schließung gehört. Laut Bongartz ist das nicht vereinbar mit einem festen Trainings- und Spielbetrieb, der etwa Fußballfelder üblicherweise für Vereinsteams reserviert.

Vorfeld als Alternative

Bongartz sagte am Mittwoch vor Journalisten, man könne stattdessen Flächen auf dem betonierten Vorfeld des Exflughafengebäudes in Sportplätze umwandeln. Das hält sie für kompatibel mit dem Denkmalschutz. Sie regte an, das Gebäude als Landessportzentrum zu nutzen.

In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erinnerte man als Reaktion auf diese Gesetzesauslegung daran, dass Sportflächen in Neukölln dringend benötigt würden und dass der Landessportbund sich dafür stark machte. Senator Michael Müller (SPD) hatte jüngst dargestellt, wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt: Vorschläge sammeln, von einem Juristen auf Vereinbarkeit mit dem Gesetz prüfen und dann den Nutzerbeirat entscheiden lassen. STEFAN ALBERTI