Atomvereinbarung mit Iran: US-Kongress sichert sich Mitsprache

Das Repräsentantenhaus stimmt mit großer Mehrheit für einen Gesetzesentwurf. Der Kongress hat nun 30 Tage Zeit, das Atomabkommen mit dem Iran zu prüfen.

400 zu 25 Stimmen: Der Kongress sichert sich das Mitspracherecht im Iran-Atomabkommen. Bild: dpa

WASHINGTON afp | Der US-Kongress bekommt ein Mitspracherecht bei dem geplanten internationalen Atomabkommen mit dem Iran. Eine Woche nach dem Senat passierte ein entsprechendes Gesetz am Donnerstag mit einer überwältigenden Mehrheit von 400 zu 25 Stimmen auch das Repräsentantenhaus.

Das Gesetz geht nun zur Unterzeichnung an US-Präsident Barack Obama, der den Kompromiss mitträgt. Die oppositionellen Republikaner und Obamas Demokraten hatten Mitte April vereinbart, dass der Kongress nicht während der Verhandlungen über die Atomvereinbarung interveniert und dafür das Recht erhält, das finale Abkommen 30 Tage lang zu prüfen. Erst dann dürfe der Präsident die gegen Teheran verhängten Sanktionen lockern. Außerdem müsse der Kongress alle 90 Tage darüber unterrichtet werden, ob sich der Iran an die Bedingungen des Abkommens hält.

Obama hatte eine Beteiligung des Parlaments zunächst abgelehnt, weil er befürchtet, dass der von den Republikanern dominierte Kongress seine Atomdiplomatie durchkreuzt. Die fünf UN-Vetomächte und Deutschland hatten sich Anfang April mit dem Iran auf Eckpunkte für ein Abkommen geeinigt, das dem Land die friedliche Nutzung der Atomtechnologie erlaubt, ihm aber die Möglichkeit nimmt, kurzfristig Nuklearwaffen zu entwickeln.

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass der Iran die Zahl seiner Zentrifugen zur Urananreicherung deutlich reduziert und internationale Kontrollen zulässt. Im Gegenzug sollen die Sanktionen gegen Teheran schrittweise gelockert werden. Bis Ende Juni soll ein endgültiges Abkommen stehen.

Sollte der Kongress den finalen Atomdeal ablehnen und eine Aufhebung der Sanktionen blockieren, könnte Obama dagegen sein Veto einlegen. Senat und Repräsentantenhaus könnten den Einspruch des Präsidenten nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit aufheben.

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