Kommentar Anti-Terrorismus-Gesetze: Maas ist einer der Schärfsten

Deutschland hat schon jetzt sehr strenge Anti-Terror-Paragrafen. Das geplante Ausreiseverbot für Islamisten wird da kaum ins Gewicht fallen.

Will sich in Europa profilieren: Justizminister Heiko Maas. Bild: dpa

Was für eine bauernschlaue Prahlerei: „Wir werden eines der schärfsten Anti-Terrorismus-Gesetze in Europa haben“, sagte jetzt SPD-Justizminister Heiko Maas. Die Aussage ist korrekt, allerdings kommt es dabei auf die geplanten Verschärfungen gar nicht an. Denn Deutschland hat jetzt schon äußerst scharfe Anti-Terror-Paragrafen. Die zusätzlich geplante Bestrafung von Reisen in Kampfgebiete fällt da kaum noch ins Gewicht.

In der Praxis wird sich nicht viel ändern. Schon heute wird jeder Islamist, von dessen geplanter Ausreise die Polizei erfährt, auf dem Flughafen verhaftet. Das gilt als polizeirechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr. Es fehlte bisher also nicht an einer Handhabe, die Ausreise zu verhindern. Das Problem war und ist eher, dass Polizei und Verfassungsschutz die oft sehr kurzfristige Radikalisierung der Islamisten gar nicht mitbekommen. Erst wenn die Ausgereisten auf Facebook Grüße aus dem Dschihad posten, merken die Behörden, was los ist.

Strafverfahren wird es dann erst nach der Rückkehr geben. Dass schon die bloße Ausreise strafbar sein soll, treibt die Vorverlagerung des Strafrechts zwar auf eine neue absurde Spitze. In der Praxis wird aber auch das keine große Rolle spielen. Wer mit seiner Teilnahme an Terrorcamps oder Kämpfen geprahlt hat, für den kommt es auf die neue Strafbarkeit der Ausreise nicht an.

Und wo nur die Reise belegt werden kann, muss immer noch bewiesen werden, dass bereits bei der Vorbereitungshandlung die feste Absicht bestand, einen Terrorakt zu begehen. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 in einem ähnlichen Fall entschieden.

Diese wichtige Einschränkung kennt natürlich auch Heiko Maas, der so ohne schlechtes Gewissen als einer der schärfsten Justizminister Europas posen kann.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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