Eilantrag stattgegeben: Gericht stoppt Räumung

Die Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg können vorerst bleiben.

Die Flüchtlinge können in der Schule bleiben - vorerst Bild: dpa

Die drohende Räumung der von rund 45 Personen bewohnten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg ist vorerst abgewendet. Das Verwaltungsgericht hat am Freitag einem entsprechenden Eilantrag eines Hausbewohners stattgegeben. Der Beschluss bedeutet, dass die Schule nicht geräumt werden darf, bevor das Gericht eine abschließende Entscheidung getroffen hat.

Dabei handle es sich nicht um einen Vorentscheid zugunsten der SchulbewohnerInnen, betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber der taz. Die Antragsteller hätten dem Gericht gegenüber jedoch grundsätzlich ein Nutzungsrecht für die Schule deutlich machen können.

Für eine abschließende Entscheidung darüber, ob dieses Nutzungsrecht weiter besteht, fehlten aber Informationen. Dass die noch nicht vorlägen, hätten nicht die AntragstellerInnen zu verantworten, so der Sprecher. Um deren Rechte zu wahren, sei deshalb die Zwischenverfügung getroffen worden. Wann es zu einem endgültigen Beschluss kommen wird, ließ der Sprecher offen.

Die leer stehende Schule war im Dezember 2012 von Flüchtlingen aus dem Protestcamp vom Oranienplatz besetzt worden. Der Bezirk duldete die Besetzung zunächst. Im Juni 2014 verließ die Mehrzahl der Flüchtlinge die Schule auf Drängen des Bezirksamts. Durch eine Besetzung des Daches handelten rund 45 Personen indes mit dem Bezirk Sonderkonditionen aus. Diese beinhalteten, dass sie in einem Teil des Hauses bleiben können, auch wenn dort ein vom Land finanziertes Flüchtlingsheim entsteht.

Der Antragsteller aus den Reihen der BewohnerInnen argumentierte vor Gericht nun mit diesem zwischen dem Bezirk und den Dachbesetzern geschlossenen Papier, das die Sonderkonditionen festschreibt. Das Papier trägt die Unterschrift von Baustadtrat Hans Panhoff und Finanzstadträtin Jana Borkamp (beide Grüne). Mit diesem Papier und dem weiteren Verhalten – der Bezirk stellte Hausausweise aus – sei den Bewohnern ein Nutzungsrecht zu Wohnzwecken eingeräumt worden, sagte deren Anwalt Ralph Monneck am Freitag zur taz.

Der Bezirk hatte die vereinbarten Sonderkonditionen vor ein paar Wochen für nichtig erklärt: Die Bewohner wurden aufgefordert, dass Haus bis zum 31. Oktober freiwillig zu verlassen. Andernfalls werde man durch die Polizei räumen lassen. Zur Begründung hieß es, der Träger des künftigen Flüchtlingsheims bestehe auf einem leeren Haus. Auch mit den hohen Kosten für den Sicherheitsdienst wurde argumentiert. Die meisten der jetzigen BewohnerInnen hätten auf die Unterbringung in einer solchen Einrichtung auch keinen Anspruch.

Der Bezirk werde die endgültige Entscheidung abwarten und sich dann „entsprechend positionieren“, sagte Monika Herrmann (Grüne), Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, am Freitag. „Es ist klar, dass in dieser für alle nicht einfachen Situation auch alle Mittel des Rechtsstaats ausgeschöpft werden.“

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg verhandelt am Mittwoch ebenfalls über einen Antrag von Schulbewohnern gegen eine Räumung. „Bis dahin wird mit Sicherheit nichts passieren“, sagte Anwalt Monneck.

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