Wohnen in Berlin: Zweckentfremdung je nach Bezirk

Die Bezirke Mitte und Treptow-Köpenick wollen das Ferienwohnungsverbot strikt umsetzen. Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg sind etwas lockerer.

Illegale Ferienwohnung oder erlaubte Privatvermietung? Kommt auf den Bezirk an! Bild: dpa

Während der eigenen Urlaubsreise vermietet eine Familie ihre Wohnung an Touristen, die ein paar Tage in Berlin verbringen. Dieses Modell des Wohnungsteilens, organisiert mittels der Internetbörse Airbnb und ähnlicher Seiten, kann in einigen Bezirken kaum noch stattfinden. Unter anderem Mitte und Köpenick versuchen, solche Vermietungen zu unterbinden. Aber die Anwendung des Gesetzes gegen Zweckentfremdung von Wohnraum variiert stark: Pankow und Kreuzberg sind wesentlich nachgiebiger.

Zweckentfremdung

„Eine mehr als einmalige Vermietung als Ferienwohnung ist eine Zweckentfremdung“, heißt es beim Bezirk Mitte klipp und klar. Übernachten ein paar Spanier oder Franzosen für mehrere Nächte bei Berlinern und bezahlen dafür einige hundert Euro, ist das demnach nur beim ersten Mal in Ordnung, beim zweiten Mal dann schon nicht mehr. Dann müssen die Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung die Vermietung an Touristen beim Bezirk anmelden und genehmigen lassen.

Wie fällt die Entscheidung des Bezirksamts Mitte aus? „Eine Genehmigung stellt die Ausnahme dar, da die Verordnung gerade zum Zweck des Schutzes von Wohnraum erlassen wurde.“ Köpenick handhabt die Anträge ähnlich: „Es ist in der Regel davon auszugehen, dass keine Genehmigung erteilt werden kann.“ Das entsprechende Gesetz zum Verbot von Zweckentfremdungen ist seit Mai dieses Jahres in Kraft. Abgeordnetenhaus und Senat wollen damit verhindern, dass weitere Miet- und Eigentumswohnungen in Feriendomizile umgewandelt werden.

Angeblich rund 12.000 Wohnungen dienen mittlerweile bereits dazu, zusätzliche Einkommen zu erwirtschaften. Preise zwischen 50 und 100 Euro pro Übernachtung sind durchaus üblich. Da mag es manchem Einheimischen lukrativ erscheinen, Wohnungen gleich komplett an ständig wechselnde Berlin-Besucher zu vermieten. Der Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain ist dagegen nicht so strikt wie Mitte und Köpenick. Die Vermietung an Touristen solle nur in überschaubarem Rahmen bleiben und dürfe nicht überwiegend kommerziellen Interessen dienen, so Sascha Langenbach, der Sprecher des Bezirksamtes. „In solchen Fällen ist auch keine Anmeldung nötig.“

Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen könnten in diesem Bezirk ihre Bleibe also nach wie vor auch mehrere Wochen pro Jahr an wechselnde Berlin-Reisende vermieten. Diese Linie erscheint plausibel, weil sich die Nutzung von Privatwohnungen nicht ändert, wenn sporadisch Touristen dort wohnen.

Und wie zieht der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Grenze? Privatwohnungen dürfen nicht vorwiegend kommerziell genutzt werden, heißt es. Das sei dann der Fall, wenn die Vermietung beispielsweise länger als ein halbes Jahr dauere oder die Einnahmen durch die Vermietung an Touristen das Drei- oder Vierfache der normalen Miete betrügen.

Kontrolle schwierig

Pankow legt die Grenze anders fest: Dort toleriert man eine zweiwöchige Vermietung an Touristen einmal pro Jahr. Das Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain ist auch deshalb so großzügig, weil die zeitweise Weitergabe kaum zu kontrollieren und deshalb nicht zu unterbinden sei.

Die Kontrolle dürfte jedoch auch für andere Bezirke ein Problem darstellen: Laut Zweckentfremdungsgesetz ist es den Ämtern nicht erlaubt, im Internet zu recherchieren, um Ferienwohnungen zu entdecken. Airbnb liegt also außerhalb ihrer Reichweite. Die harte Handhabung in Bezirken wie Mitte und Köpenick gilt für alle Wohnungen, bei denen die Vermietung an Touristen dem Bezirk nicht bis Ende Juli 2014 angezeigt worden ist. Haben sich die Besitzer vorher gemeldet, können sie eine zweijährige Übergangsfrist nutzen.

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