Thüringens NPD-Chef Wieschke: Missbrauchsvorwurf in alten Akten

Der Thüringer NPD-Chef Wieschke soll vor Jahren ein Mädchen missbraucht haben. Die Anzeige sei ein Racheakt gewesen, sagt der Beschuldigte.

Fühlt sich als Opfer einer Kampagne: Thüringer NPD-Chef Wieschke. Bild: dpa

HAMBURG taz | In der NPD sind T-Shirts mit dem Aufdruck „Todesstrafe für Kinderschänder“ sehr gefragt. Die älteste rechtsextreme Partei Deutschlands schürt auf der Straße und im Internet Kampagnen gegen sexuelle Straftäter. In Thüringen fordert ihr Landtagsspitzenkandidat Patrick Wieschke bei einem Verdacht des Kindesmissbrauches die Polizei auf, „die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß zu informieren, damit Eltern gegebenenfalls ihre Kinder schützen können“. Nun aber stellt sich heraus, dass gegen den NPD-Kandidaten auch schon einmal wegen Missbrauchs ermittelt wurde.

Keine gute Nachricht für die NPD knapp eine Woche vor der Landtagswahl. Am 14. September hofft Wieschke in Erfurt in den Landtag zu ziehen. Die Umfragen sehen die NPD bei 4 Prozent, zudem erreichte die NPD 61 Mandate in 16 Kreisen bei der Kommunalwahl im Mai. Grund genug zur Hoffnung bei den Rechten. Deshalb auch spricht Wieschke von einem „Wahlkampfmanöver linkskrimineller Kreise“.

Am Freitagabend hatte eine antifaschistische Initiative Auszüge aus einer Ermittlungsakte veröffentlicht. Aus der Akte geht hervor, dass 2001 die Polizei gegen Wieschke wegen des Verdachts des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“, Körperverletzung und Freiheitsentzug ermittelte. Am 9. Juni 2001 soll der damals 20-Jährige in seiner Eisenacher Wohnung ein 12 Jahre altes Mädchen eingeschlossen, bedroht und sexuell misshandelt haben.

An dem Abend war das Mädchen, nach Aussage bei der Polizei, anfänglich mit einem Freund bei Wieschke. Nachdem der Freund gegangen sei, habe Wieschke die Wohnungstür verschlossen. Als der Vater des Mädchen bei ihm anrief, habe er sie genötigt zu sagen, dass sie bei einer Freundin sei. Ein langes Küchenmesser habe er ihr an den Hals gehalten, als sie sich gewehrt habe, habe sie sich am Handgelenk geschnitten, sagte sie weiter aus. Am Arm habe er sie dann in die Stube gezogen, auf dem Sofa habe er ihr unter dem Pullover an die Brust gefasst– das Messer habe griffbereit gelegen.

Es sei ihr gelungen, ins Schlafzimmer zu fliehen und die Tür zu verbarrikadieren. Mehrfach habe Wieschke versucht, die Tür zu öffnen, und gedroht, sie umzubringen, gab sie in ihrer Zeugenvernehmung vom 13. Juli 2001 an. Nach etwa vier Stunden habe er sie gehen lassen. Bei einer Durchsuchung stellte die Polizei das Messer mit einer 20-Zentimeter-Klinge sicher. Der damalige Polizeichef von Eisenach, Raymond Walk, bestätigte die Echtheit der Akte.

Im März 2002 stellte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen die Ermittlungen ein, da zu diesem Zeitpunkt die Polizei gegen Wieschke wegen eines Sprengstoffanschlags auf einen Döner-Imbiss in Eisenach ermittelte. Das Landgericht Mühlhausen verurteilte ihn zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Der Missbrauchsvorwurf konnte deshalb nie aufgeklärt werden.

„Die Vorwürfe sind allesamt unwahr“, sagt Wieschke dazu. Das Mädchen hätte sich in ihn verliebt gehabt. „Ich habe ihr einen Korb gegeben“, deswegen habe sie die Anzeige gestellt, behauptet er.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.