Verfassungsschutz und Linkspartei: Akte Gysi ist nicht mehr

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Der Bundesverfassungsschutz muss sämtliche Akten über Linksfraktionschef Gregor Gysi vernichten.

Dem Verfassungsschutz kann er jetzt auch einen anderen Finger zeigen: Gregor Gysi. Bild: reuters

KÖLN dpa | Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Personenakte zu Linksfraktionschef Gregor Gysi vernichten und gespeicherte Daten löschen. Das schreibt der Behörde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vor (Aktenzeichen 20 K 1468/08). Ein Sprecher des Verfassungsschutzes sagte am Freitag in Köln, die Behörde werde das Urteil umsetzen.

In einer Pressemitteilung vom Freitag verwies das Gericht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, wonach die langjährige Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow nicht gerechtfertigt sei.

Die Leipziger Volkszeitung, die als erstes darüber berichtet hatte, zitierte Gysi mit den Worten: „Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren. Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung der Linken im Bund und in allen Ländern endlich komplett einstellen.“ Die Überwachung einer demokratischen Partei sei der Bundesrepublik unwürdig.

Im Jahresbericht des Verfassungsschutzes heißt es, die Gesamtpartei Die Linke werde nicht beobachtet. Ausgenommen sind demnach jedoch „offen extremistische Strukturen in der Partei“. Zu den Gründen hatte 2012 der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gesagt, es gebe innerhalb der Partei Teile, die sich nicht von linksextremistischer Gewalt abgrenzten, einen marxistischen Staat errichten wollten oder sich nicht vom Unrechtsstaat der DDR distanzierten.

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