Polizeigewalt: Videofilm als Belastungszeuge

Amtsgericht Altona verurteilt Polizisten zu sechs Monaten wegen Körperverletzung. Er hatte bei einem Bundesligaspiel einem Fan eine „Kopfnuss“ verpasst.

Immer wieder Samstags: Gewalt in Fußball-Stadien. Bild: dpa

HAMBURG taz | Reue ist die beste Verteidigung: „Das Video spricht eine deutliche Sprache, ein Angriff hat nicht stattgefunden“, gesteht der Hamburger Bereitschaftspolizist Benjamin Z. gleich zu Beginn seines Prozesses vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona wegen gefährlicher Körperletzung im Amt ein. „Es ist passiert, ich kann mich nur entschuldigen.“

Z. hatte beim Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem Hamburger SV und Eintracht Braunschweig am 31. August vorigen Jahres dem Eintracht-Fan Christian R. mit seinem behelmten Kopf eine „Kopfnuss“ erteilt und ihm das Nasenbein gebrochen. Z. und seine Einheit waren beim Spiel im Volksparkstadion HSV-Ordnern zur Hilfe geeilt, die im Sitz-Block „13a“ einen randalierenden Eintracht-Fans entfernen wollten. Das brachte andere Gäste-Fans in Rage, die vom Nachbar-Block über den Zaum kletterten – so auch Christian R.. „Ich wollte schlichten“, sagte er vor Gericht. „Verpiss‘ dich, du Wichser“, habe Z. ihm gesagt, „sonst tut‘s weh“. Dann habe er die Kopfnuss bekommen.

Polizist Z. hatte den „Zwangsmitteleinsatz“ im Einsatzprotokoll festgehalten. Er sei von R. angegriffen und gepackt worden, so dass er gefürchtet habe, in die aufgebrachte Menge gezogen zu werden. „Aus Angst“ habe er die Kopfnuss gegeben, weil ihm der Einsatz des Kampfstocks in der Enge „unverhältnismäßig“ erschienen sei. Z.‘s Version bestätigten seine Kollegen Christoph D. und Yvonne V. „In meinen Augen ist er nach vorne gezogen worden“, bestätigte V. noch vor Gericht. Die Beamten waren nach eigenen Angaben „geschockt“, als sie das Video ohne Angriff sahen. „Ich weiß nicht, woher die Schere kommt zwischen dem, was zu sehen ist und was ich damals wahrgenommen habe“, sagt Z., der R. freiwillig 250 Euro Schmerzensgeld zahlt.

„Augenblicksversagen“, nennt es Amtsrichter Klaus Stoll, der Z. zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Sie haben in Abwägung die falsche Entscheidung getroffen.“

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