Staatsbankrott in Argentinien: Ab August droht die Pleite

Buenos Aires muss sich bis Ende Juli mit Hedgefonds über Milliardenzahlung einigen. Alte Schulden kann das Land derweil nicht zurückzahlen.

Könnten bald Geschichte sein: argentinische Pesos. Bild: dpa

BUENOS AIRES taz | Argentinien droht Ende Juli die Zahlungsunfähigkeit. Abermals lehnte ein US-Richter eine einstweilige Verfügung ab, die den Schutz argentinischer Geldtransfers über US-Banken gewährt. Argentinien kann damit auch weiterhin seine fälligen Tilgungen bei den Gläubigern nicht vorzunehmen, die sich an den zwei Umschuldungsprogrammen von 2005 und 2010 beteiligt hatten.

Die argentinische Regierung hatte dafür Ende Juni insgesamt eine Milliarde Dollar bereitgestellt. 539 Millionen Dollar davon wurden auf Konten bei zwei US-Banken deponiert. Der New Yorker Richter Thomas Griesa hatte den Banken jedoch die Auszahlung untersagt, bevor sich Argentinien nicht mit einigen US-Hedgefonds über eine ausstehende Zahlung von 1,3 Milliarden Dollar plus Zinsen einigt. Die argentinische Regierung weigert sich jedoch, die Summe zu zahlen.

Argentinien droht nun nicht nur die Pfändung dieser Dollareinlagen zugunsten der Hedgefonds. Sollte bis Ende Juli keine Lösung gefunden werden und die Tilgungen bei den „guten“ Gläubiger nicht erfolgen, wird das südamerikanische Land zudem von den Ratingagenturen mit dem Etikett „zahlungsunfähig“ versehen werden. „Argentinien ist weder zahlungsunfähig noch zahlungsunwillig“, heißt es dagegen aus dem Wirtschaftsministerium in Buenos Aires. Allein die US-Justiz verhindere, dass das Land seine Schulden ordnungsgemäß tilgen kann.

Fakt ist, dass die Situation heute eine ganz andere ist als im Jahr 2002, als sich Argentinien selbst bankrott erklärte. Nach einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise hatte Argentinien sich Anfang 2002 als zahlungsunfähig eingestuft – und die Rückzahlung seiner Auslandsschulden eingestellt.

Forderungen aus 2002 noch ausstehend

Mit dem Angebot, den Schuldendienst wieder aufzunehmen, wenn die Gläubiger auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten, wurden 2005 und 2010 Umstrukturierungsprogramme aufgelegt, an denen sich 92 Prozent der Gläubiger beteiligten. Die übrigen 8 Prozent lehnten das Angebot ab.

Mitte Juni hatte der oberste Gerichtshof der USA mit der Ablehnung eines Berufungsantrags der argentinischen Regierung im Verfahren um ausstehende Auslandsschulden ein Urteil bestätigt. Dieses verpflichtet Argentinien bis Ende Juni zur Zahlung von 1,3 Milliarden Dollar plus Zinsen an jene Gläubiger, die nicht an den Schuldenumstrukturierungen teilnahmen.

Bei den Forderungen geht es um Anleihen, die vor dem Staatsbankrott 2002 ausgegeben wurden. Sogenannte Geierfonds aus den USA hatten diese Schuldentitel auf dem Kapitalmarkt für einen Preis weit unter dem Nominalwert erstanden und vor US-Gerichten die vollständige Bedienung der nun fälligen Summe eingeklagt.

Argentinien fürchtet bei einer Zahlung jedoch nicht nur weitere Forderungen anderer Gläubiger in Höhe von bis zu 15 Milliarden Dollar. Die Regierung beschwört auch die Gefahr, dass die „guten“ Gläubiger ebenfalls Nachforderungen stellen könnten. Denn es gibt eine Vertragsklausel in den Umschuldungsprogrammen, die den Handlungsspielraum einschränkt. Sie besagt, dass Argentinien seinen Gläubigern bis Ende 2014 keine besseren Angebote machen darf.

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