Kommentar Fortsetzung NSU-Prozess: Die Launen der Angeklagten

Beate Zschäpe behält ihre drei Pflichtverteidiger. Nun sollte sie endlich aussagen – auch wenn das die Wahrheit noch nicht ans Licht bringen würde.

Konnte keine echte Vertrauenskrise belegen: Zschäpe zwischen ihren Anwälten Anja Sturm (l.) und Wolfgang Heer. Bild: dpa

War das wirklich alles? Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist unzufrieden mit ihren Anwälten, kann aber keine echte Vertrauenskrise belegen. Deshalb hat das Oberlandesgericht (OLG) München nun entschieden, dass Zschäpe den Prozess mit den drei von ihr ausgewählten, aber vom Staat bezahlten Pflichtverteidigern fortsetzen muss.

Solange Zschäge nicht mehr vorzubringen hat als einen vagen Vertrauensverlust, ist die strenge Haltung der Münchner Richter in Ordnung. Die Angeklagte hat Anspruch darauf, dass sie gut verteidigt wird, aber nicht, dass das Gericht ihren Launen folgt. Wenn sie den Anwälten nichts Konkretes vorwerfen kann, dann gibt es auch keinen Grund, die Verteidiger auszutauschen.

Immerhin hat sie jetzt gesehen, dass auch der Münchner Anwalt, der ihr beim Abfassen des Antrags half, keine Wunderdinge vollbringen kann. Es liegt eben nicht nur an vermeintlich schlechter Fragetechnik der Pflichtverteidiger, dass Zschäpes prozessuale Position ungemütlich ist. Seit das Oberlandesgericht die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen hat, ist klar, dass die Richter eine Verurteilung wegen Mittäterschaft an den NSU-Morden für wahrscheinlich halten. Und bisher hat nichts die Vorwürfe der Anklage erschüttert.

Statt die Verteidiger zu wechseln, läge es näher, die Strategie zu ändern: also auszusagen, statt zu schweigen. Denkt Zschäpe darüber nach? Bisher gibt es keine derartigen Signale. Offensichtlich war dies nicht der Kern des Konflikts mit den Anwälten, sondern nur eine Wunschvorstellung der Öffentlichkeit, eine naive Fantasie.

Denn wenn Beate Zschäpe tatsächlich aussagt, dann wäre wohl ihr Hauptinteresse, den eigenen Anteil kleinzureden. Ein Durchbruch zur Wahrheit – inklusive Auspacken über die Helfer des NSU – wäre damit wohl kaum verbunden.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

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■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

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